Über die Internetseiten auricgates.com und auricgate.org wird unter der Bezeichnung AuricGate beziehungsweise AuricGate Global Inc. der Handel mit Finanzinstrumenten und Kryptowährungen beworben. Nach einer aktuellen Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestehen jedoch erhebliche Bedenken gegen die dort angebotenen Dienstleistungen.
Nach den Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde werden Interessenten insbesondere über WhatsApp-Gruppen angesprochen. Dort sollen angebliche Anlageexperten Kaufempfehlungen für Wertpapiere und Kryptowährungen aussprechen und Anleger dazu bewegen, Handelskonten bei AuricGate zu eröffnen.
Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Darüber hinaus soll der Name Viking Global verwendet werden, obwohl nach den bisherigen Erkenntnissen keine Verbindung zu Viking Global Investors LP besteht. Nach Einschätzung der Behörde handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch.
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AuricGate setzt auf Messenger-Kommunikation
Messenger-Dienste spielen bei vielen unseriösen Investmentangeboten eine zentrale Rolle. Häufig werden Interessenten zunächst in WhatsApp-Gruppen aufgenommen, in denen täglich Börsenkommentare, Marktanalysen oder angebliche Insiderinformationen veröffentlicht werden.
Die Teilnehmer erhalten dort oftmals den Eindruck, Teil einer erfolgreichen Anlegergemeinschaft zu sein. Positive Erfahrungsberichte, Screenshots hoher Gewinne und regelmäßige Kaufempfehlungen sollen zusätzlich Vertrauen schaffen.
Im weiteren Verlauf werden Interessenten regelmäßig aufgefordert, ein Konto auf einer bestimmten Handelsplattform zu eröffnen und erste Einzahlungen vorzunehmen.
Welche Investitionen beworben werden
Nach den Angaben der Betreiber soll über AuricGate der Zugang zu verschiedenen Anlageformen möglich sein. Beworben werden insbesondere:
- Kryptowährungen,
- Aktien,
- Wertpapiergeschäfte,
- weitere internationale Finanzinstrumente.
Ergänzend wird häufig mit persönlicher Betreuung, professionellen Handelswerkzeugen sowie besonderen Renditechancen geworben. Solche Werbeaussagen ersetzen jedoch keine behördliche Zulassung und erlauben keine Rückschlüsse auf die Seriosität eines Anbieters.
Vergleichbare Sachverhalte folgen häufig einem ähnlichen Muster
Aus zahlreichen bekannten Anlagebetrugsfällen ergibt sich regelmäßig ein vergleichbarer Ablauf.
Nach der Registrierung wird zunächst eine erste Einzahlung vorgenommen. Anschließend erscheinen auf der Plattform oftmals steigende Depotwerte oder angebliche Handelsgewinne. Persönliche Ansprechpartner nehmen telefonisch oder über Messenger Kontakt auf und empfehlen weitere Investitionen.
Nicht selten werden Anleger davon überzeugt, ihr eingesetztes Kapital schrittweise zu erhöhen. Als Begründung dienen angeblich besonders günstige Marktphasen oder außergewöhnliche Gewinnchancen.
Die auf dem Bildschirm dargestellten Gewinne führen dabei häufig zu weiterem Vertrauen.
Auszahlungen bereiten häufig Schwierigkeiten
Nach den Erfahrungen aus zahlreichen Verfahren entstehen Probleme oftmals erst dann, wenn Anleger ihr Guthaben auszahlen lassen möchten.
Geschädigte berichten unter anderem über:
- verzögerte Bearbeitung von Auszahlungsanträgen,
- plötzlich geänderte Voraussetzungen,
- angebliche Sicherheitsüberprüfungen,
- gesperrte Handelskonten,
- technische Schwierigkeiten,
- ausbleibende Rückmeldungen,
- nicht mehr erreichbare Ansprechpartner.
Häufig wird erklärt, die Auszahlung könne erst nach Abschluss interner Prüfungen oder regulatorischer Kontrollen erfolgen.
Zusätzliche Gebühren vor einer Auszahlung sollten kritisch geprüft werden
In zahlreichen bekannten Betrugsfällen werden vor einer angeblichen Auszahlung weitere Zahlungen verlangt.
Dabei ist häufig von folgenden Positionen die Rede:
- Steuerzahlungen,
- Bearbeitungsentgelte,
- Provisionen,
- Sicherheitsleistungen,
- Liquiditätsnachweisen,
- Compliance-Gebühren,
- Blockchain-Kosten,
- Transfergebühren,
- Geldwäscheprüfungen,
- Freischaltungsgebühren.
Den Betroffenen wird oftmals mitgeteilt, dass diese Beträge nicht vom vorhandenen Guthaben abgezogen werden könnten und deshalb zunächst separat überwiesen werden müssten.
Nach den Erfahrungen aus einer Vielzahl von Betrugsverfahren folgt auf eine Zahlung jedoch häufig lediglich die nächste Forderung. Eine tatsächliche Auszahlung bleibt vielfach aus.
Kryptowährungen erschweren die Vermögensverfolgung
Wurden Einzahlungen in Bitcoin, Ethereum oder anderen Kryptowährungen vorgenommen, werden die Vermögenswerte häufig kurzfristig auf zahlreiche Wallets und Handelsplattformen verteilt.
Dennoch bleiben sämtliche Blockchain-Transaktionen dauerhaft nachvollziehbar. Durch eine professionelle Analyse der Wallet-Bewegungen lassen sich oftmals wichtige Erkenntnisse über den weiteren Verlauf der Vermögenswerte gewinnen.
Betroffene sollten deshalb insbesondere sichern:
- Wallet-Adressen,
- Transaktions-Hashes,
- Überweisungsbelege,
- Kontoauszüge,
- Chatverläufe,
- E-Mails,
- Screenshots,
- Vertragsunterlagen.
Wie sich betroffene Anleger verhalten sollten
Wer Geld über auricgates.com oder auricgate.org investiert hat und nun Schwierigkeiten bei der Auszahlung feststellt, sollte keine weiteren Überweisungen leisten, bevor der Sachverhalt sorgfältig geprüft wurde.
Empfehlenswert ist insbesondere,
- sämtliche Unterlagen vollständig zu sichern,
- keine weiteren Zahlungen vorzunehmen,
- Kommunikationsverläufe zu archivieren,
- Wallet-Daten und Zahlungsnachweise zu dokumentieren,
- Passwörter vorsorglich zu ändern,
- Fernzugriffsprogramme zu entfernen,
- frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn sich nach einem Verlust angebliche Ermittler, Blockchain-Spezialisten oder Recovery-Unternehmen melden und gegen eine weitere Gebühr die Rückholung der Vermögenswerte versprechen. Nach den Erfahrungen aus zahlreichen Verfahren handelt es sich dabei häufig um einen weiteren Betrugsversuch.
FAQ zu AuricGate
Warum hat die BaFin vor AuricGate gewarnt?
Nach Angaben der BaFin bieten die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Zudem wird der Name Viking Global verwendet, obwohl nach den bisherigen Erkenntnissen kein Zusammenhang zu Viking Global Investors LP besteht.
Wie werden Anleger auf AuricGate aufmerksam gemacht?
Nach den Erkenntnissen der BaFin insbesondere über WhatsApp-Gruppen mit Kaufempfehlungen für Finanzinstrumente und Kryptowährungen.
Welche Internetseiten nennt die BaFin?
Die Warnung betrifft insbesondere auricgates.com und auricgate.org.
Was sollten Anleger bei Auszahlungsproblemen beachten?
Weitere Zahlungsaufforderungen sollten sorgfältig geprüft werden. Sämtliche Unterlagen sollten gesichert und möglichst früh rechtlicher Rat eingeholt werden.
Lassen sich Kryptozahlungen nachverfolgen?
Blockchain-Transaktionen bleiben dauerhaft gespeichert. Ob eine Rückverfolgung oder Durchsetzung von Ansprüchen möglich ist, hängt jedoch von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
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