Lautermann & Partner (lautermann.net) – Warnung vor Folgebetrug!

10.06.2026 4 Mal gelesen Autor: Arthur Wilms
Lautermann & Partner verspricht Hilfe nach Anlage- und Kryptobetrug. Es handelt sich um Betrug!

Der Kanzlei Wilms liegen Hinweise auf die Website lautermann.net vor, die sich als spezialisierter Dienstleister für die Rückholung verlorener Gelder aus Online-Investment- und Kryptobetrugsfällen präsentiert. Auf der Website wird unter anderem mit einer angeblichen Erfolgsquote von 93 %, Kooperationen mit Behörden sowie einer erfolgsabhängigen Vergütung geworben.

Geschädigte von Anlagebetrug sollten bei solchen Angeboten besondere Vorsicht walten lassen. Gerade Personen, die bereits Geld durch eine Tradingplattform, einen Kryptobetrug oder einen Festgeldbetrug verloren haben, geraten häufig erneut ins Visier von Betrügern. Dieses Phänomen wird als „Recovery Scam“ bezeichnet. Dabei wird Betroffenen vorgetäuscht, verlorene Gelder könnten zurückgeführt oder eingefrorene Vermögenswerte freigegeben werden. Tatsächlich folgen oftmals weitere Forderungen nach Gebühren, Steuern oder angeblichen Bearbeitungskosten.

Kanzlei Wilms – Rechtsanwalt für Kryptobetrug & Online-Investmentbetrug
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Lautermann & Partner – Auffällige Hinweise aus der Schweiz

Besondere Aufmerksamkeit verdient der Umstand, dass die Domain lautermann.net derzeit auf einer Warnliste der Schweizer Plattform cybercrimepolice.ch geführt wird. Dort wird die Website ausdrücklich unter den „verdächtigen Onlineplattformen“ aufgeführt.

Eine solche Aufnahme bedeutet zwar nicht automatisch, dass sämtliche Angaben auf der Website unzutreffend sind. Für Geschädigte sollte dies jedoch Anlass sein, sämtliche Behauptungen und Versprechen besonders sorgfältig zu überprüfen.

Lautermann & Partner – Warum Recovery-Angebote grundsätzlich kritisch geprüft werden sollten

Recovery-Scams gehören inzwischen zu den häufigsten Folgeerscheinungen nach einem Anlagebetrug.

Die Täter nutzen gezielt die Situation der Geschädigten aus.

Viele Betroffene:

  • haben erhebliche Geldbeträge verloren,
  • suchen aktiv nach Hilfe,
  • hoffen auf eine Rückzahlung,
  • sind emotional belastet.

Genau an dieser Stelle setzen Recovery-Betrüger an.

Sie behaupten beispielsweise:

  • Vermögenswerte seien eingefroren worden,
  • Kryptowährungen seien lokalisiert worden,
  • Ermittlungsverfahren seien erfolgreich verlaufen,
  • Banken hätten Gelder gesichert,
  • internationale Behörden würden zusammenarbeiten.

Dadurch entsteht der Eindruck, die Rückzahlung sei bereits greifbar nahe.

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass solche Versprechen häufig lediglich dazu dienen, weitere Zahlungen oder persönliche Daten zu erhalten.

Lautermann & Partner – Hohe Erfolgsquoten sollten hinterfragt werden

Auf der Website werden verschiedene Erfolgsangaben und Rückführungsquoten genannt. Solche Aussagen sollten grundsätzlich kritisch geprüft werden.

Gerade im Bereich internationaler Anlagebetrugsfälle hängen mögliche Rückgewinnungen regelmäßig von zahlreichen Faktoren ab, unter anderem:

  • den Zahlungswegen,
  • den beteiligten Banken,
  • dem Zeitpunkt der Maßnahmen,
  • den vorhandenen Beweisen,
  • dem Ermittlungsstand.

Pauschale Erfolgsversprechen oder außergewöhnlich hohe Erfolgsquoten sollten deshalb stets sorgfältig hinterfragt werden.

Lautermann & Partner – Typische Merkmale von Recovery-Scams

Die Erfahrung aus zahlreichen Recovery-Fällen zeigt ein wiederkehrendes Muster.

Zunächst wird den Geschädigten erklärt, dass eine Rückführung grundsätzlich möglich sei.

Anschließend folgen häufig:

  • Identitätsprüfungen,
  • Dokumentenanforderungen,
  • Vertragsunterlagen,
  • angebliche Ermittlungsberichte,
  • Nachweise über eingefrorene Gelder.

Später werden nicht selten zusätzliche Zahlungen verlangt.

Als Begründung werden häufig genannt:

  • Steuern,
  • Freigabegebühren,
  • Sicherheitsleistungen,
  • Gerichtskosten,
  • Notargebühren,
  • Compliance-Kosten.

Genau dieses Vorgehen wird von Verbraucherorganisationen und Behörden seit Jahren als typisches Merkmal von Recovery-Scams beschrieben.

Lautermann & Partner – Besondere Vorsicht bei Vorauszahlungen

Ein besonders wichtiges Warnsignal sind Forderungen nach Zahlungen vor einer angeblichen Rückgewinnung.

Geschädigte sollten sich insbesondere fragen:

  • Warum soll zunächst Geld gezahlt werden?
  • Wer verlangt die Zahlung?
  • An wen soll überwiesen werden?
  • Welche rechtliche Grundlage besteht?
  • Ist die Forderung nachvollziehbar dokumentiert?

Recovery-Betrüger arbeiten häufig mit dem Versprechen, dass die verlangten Beträge später gemeinsam mit dem eigentlichen Guthaben zurückgezahlt würden.

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass nach einer Zahlung oftmals weitere Forderungen folgen können.

Lautermann & Partner – Geschädigte sollten besonders sorgfältig prüfen

Wer nach einem bereits erlittenen Anlagebetrug von einem angeblichen Rückholunternehmen kontaktiert wird, sollte sämtliche Angaben sorgfältig überprüfen.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen:

  • die Identität der Verantwortlichen,
  • Zulassungen und Registrierungen,
  • die tatsächliche Unternehmensanschrift,
  • die Nachvollziehbarkeit der Erfolgsaussagen,
  • mögliche Vorauszahlungen,
  • behördliche Warnhinweise.

Gerade nach einem bereits erlittenen Betrug besteht die Gefahr, ein zweites Mal Opfer eines finanziellen Schadens zu werden.

FAQ zu Lautermann & Partner

Was ist ein Recovery Scam?

Ein Recovery Scam ist eine Betrugsmasche, bei der Geschädigten eines früheren Betrugs eine angebliche Rückholung verlorener Gelder angeboten wird. Häufig folgen anschließend weitere Zahlungsforderungen.

Warum ist lautermann.net auffällig?

Die Domain wird derzeit auf der Warnliste von cybercrimepolice.ch als verdächtige Onlineplattform geführt.

Sind hohe Erfolgsquoten ein Nachweis für Seriosität?

Nein. Erfolgsangaben sollten stets kritisch geprüft werden und ersetzen keine unabhängige Überprüfung des Anbieters.

Sollte man Vorauszahlungen leisten?

Forderungen nach Gebühren, Steuern oder Freischaltungskosten vor einer angeblichen Rückgewinnung sollten besonders kritisch hinterfragt werden.

Was sollten Betroffene tun?

Keine vorschnellen Zahlungen leisten, sämtliche Unterlagen sichern und die Hintergründe des Angebots sorgfältig prüfen.

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