Anleger der TGI AG berichten derzeit vermehrt darüber, dass ihnen neue Vertragsmodelle oder Rückabwicklungsvereinbarungen angeboten werden. Nach den uns vorliegenden Informationen sollen Kunden teilweise zwischen einer Vertragsumstellung und einer Rückabwicklung mit Auszahlungszeiträumen von bis zu 24 bis 36 Monaten wählen. Für viele Anleger stellt sich deshalb die entscheidende Frage: Sollte ich die von der TGI AG angebotene Vertragsumstellung akzeptieren oder bestehen möglicherweise bessere Ansprüche? Aus Sicht betroffener Anleger ist besondere Vorsicht geboten.
Sind Sie betroffen? Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen – Rufen Sie uns an unter 089 24412807 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@ritschel-keller.de - oder nutzen Sie direkt unser Kontaktformular.
TGI Vertragsumstellung: Anleger sollten nichts ungeprüft unterschreiben
Der Kanzlei Rechtsanwälte Ritschel & Keller liegen Hinweise vor, dass Anlegern bestehender Modelle – insbesondere des Produkts „Customer Basic 2 %“ – neue Vereinbarungen angeboten werden.
Viele Investoren hoffen verständlicherweise auf eine schnelle und unkomplizierte Lösung. Gleichwohl sollten Vertragsänderungen, Nachträge oder neue Vereinbarungen keinesfalls ungeprüft unterschrieben werden.
Der Hintergrund:
Mit einer Vertragsumstellung können sich die rechtlichen Rahmenbedingungen erheblich verändern. Je nach Inhalt der neuen Vereinbarung könnten bestehende Rechte, Kündigungsmöglichkeiten oder Schadensersatzansprüche betroffen sein.
Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen rund um die TGI AG ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung daher unerlässlich.
TGI Rückabwicklung über 24 bis 36 Monate – ist das die beste Lösung?
Besonders kritisch sehen viele Anleger die angebotenen Rückabwicklungsmodelle mit Laufzeiten von bis zu 36 Monaten.
Die entscheidende Frage lautet:
Warum sollte ein Anleger einer Auszahlung über mehrere Jahre zustimmen, wenn möglicherweise bereits heute weitergehende Ansprüche bestehen?
Diese Frage lässt sich zwar nicht pauschal beantworten. Aus anwaltlicher Sicht sollte jedoch jeder Anleger prüfen lassen, ob ihm möglicherweise weitergehende Rechte zustehen als die von der TGI AG angebotene Lösung.
Insbesondere nach den jüngsten Maßnahmen der Finanzaufsichtsbehörden erscheint eine individuelle rechtliche Prüfung wichtiger denn je.
Customer Basic 2 %: Besteht ein Anspruch auf sofortige Auszahlung?
Zahlreiche Anleger fragen sich derzeit, ob sie bei dem Modell „Customer Basic 2 %“ weiterhin Ansprüche aus den ursprünglichen Vertragsbedingungen geltend machen können.
Ob ein Anspruch auf kurzfristige Auszahlung, Kündigung oder Rückabwicklung besteht, hängt stets von den konkreten Vertragsunterlagen und den Umständen des Einzelfalls ab.
Zu prüfen sind unter anderem:
- die ursprünglichen Vertragsbedingungen,
- die geltenden AGB,
- spätere Vertragsänderungen,
- mögliche Kündigungsrechte,
- sowie Ansprüche aufgrund aufsichtsrechtlicher Maßnahmen.
Gerade Anleger sollten daher nicht vorschnell davon ausgehen, dass ausschließlich die von der TGI AG angebotenen Optionen bestehen.
TGI Geld zurück: Welche Möglichkeiten kommen in Betracht?
Je nach Sachverhalt können unterschiedliche rechtliche Ansätze in Betracht kommen.
Hierzu zählen insbesondere:
- Rückabwicklungsansprüche,
- Kündigungsrechte,
- Schadensersatzansprüche,
- Ansprüche gegen Vermittler oder Berater,
- sowie weitere Ansprüche aufgrund möglicher aufsichtsrechtlicher Verstöße.
Welche Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
BaFin, FMA und aktuelle Ermittlungen verschärfen die Situation
Die aktuellen Entwicklungen sollten Anleger nicht ignorieren.
Bereits die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist gegen bestimmte Modelle der TGI AG vorgegangen. Hinzu kommen Maßnahmen der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) wegen des Verdachts unerlaubter Einlagengeschäfte.
Zudem berichten Medien über laufende Ermittlungen und weitere aufsichtsrechtliche Maßnahmen.
Unabhängig vom Ausgang dieser Verfahren zeigt sich, dass sich die rechtliche und wirtschaftliche Situation der TGI AG zuletzt erheblich verändert hat.
TGI Ansprüche prüfen: Warum jetzt schnelles Handeln wichtig ist
Viele Anleger stehen derzeit vor einer folgenschweren Entscheidung:
- Vertragsumstellung akzeptieren,
- Rückabwicklung über mehrere Jahre akzeptieren,
- oder eigene Ansprüche prüfen und durchsetzen.
Wer vorschnell unterschreibt, riskiert möglicherweise, auf weitergehende Rechte zu verzichten oder seine rechtliche Position zu verschlechtern.
Deshalb empfehlen wir Anlegern dringend, vor jeder Entscheidung eine unabhängige rechtliche Prüfung vornehmen zu lassen.
Rechtsanwälte Ritschel & Keller bietet kostenfreie Erstberatung für Ansprüche von TGI-Anlegern
Die Kanzlei Rechtsanwälte Ritschel & Keller vertritt Anleger im Bank- und Kapitalmarktrecht und prüft derzeit zahlreiche Fälle im Zusammenhang mit der TGI AG.
Wir prüfen insbesondere:
- TGI Vertragsumstellungen,
- Rückabwicklungsangebote über 24 bis 36 Monate,
- Ansprüche aus dem Modell „Customer Basic 2 %“,
- Kündigungs- und Rückzahlungsansprüche,
- sowie Schadensersatzansprüche gegen Vermittler und Verantwortliche.
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Fazit: TGI-Vertragsumstellung und Rückabwicklung nicht ungeprüft akzeptieren
Anleger der TGI AG sollten derzeit besonders vorsichtig sein. Wer eine Vertragsumstellung oder eine Rückabwicklung über 24 bis 36 Monate angeboten bekommt, sollte diese Vereinbarungen nicht vorschnell unterzeichnen.
Gerade angesichts der aktuellen Maßnahmen der Aufsichtsbehörden und der sich zuspitzenden Situation kann es sinnvoll sein, zunächst die eigenen Rechte und Ansprüche prüfen zu lassen. Betroffene Anleger sollten daher jetzt handeln und ihre individuellen Möglichkeiten durch die Kanzlei Rechtsanwälte Ritschel & Keller prüfen lassen, bevor sie verbindliche Entscheidungen treffen.