Aurum Markets und DVV Group als Betrug identifiziert

21.04.2026 64 Mal gelesen Autor: Dr. Konstantin Keller, LL.M.
Unsere Rechtsanwälte warnen eindringlich vor Investitionen über die Plattformen Aurum Markets und DVV Group. Wir klären auf.

Die Plattform Aurum Markets (https://aurummarkets.com/) und die Plattform DVV Group (https://dvvgroup.com/) präsentiert sich als Investment- und Trading-Anbieter. Nach unserer Prüfung bestehen jedoch klare Indizien für ein betrügerisches Geschäftsmodell. Aus Gründen des Anlegerschutzes gehen wir von einem nicht seriösen Angebot aus.

Lesen Sie unseren Fachbeitrag zu Aurum Markets

Lesen Sie unseren Fachbeitrag zu DVV Group

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 Erfahrungsberichte und Reputation

  • Auf der Plattform selbst werden positive Testimonials präsentiert. Diese sind Eigenangaben und nicht unabhängig verifiziert.
  • In Suchergebnissen erscheinen Erfahrungsseiten und automatisierte Analysen zu ähnlichen Domains. Solche Seiten liefern Hinweise, sind jedoch keine Gerichtsakten oder behördliche Belege.
  • Konkrete, verifizierte Opferberichte häufen sich: es steht fest, derartige Betrugsmaschen sind auf dem Vormarsch.

Wie sich das Muster in der Praxis zeigt

Fragen Sie sich: Wie funktioniert dieser Betrug typischerweise? Kurz zusammengefasst:

  • Anlocken mit niedrigen Einstiegssummen und hohen Renditeversprechen
  • Nutzung von automatisierten Testimonials und vermeintlichen Expertenteams
  • Verzögerte oder verweigerte Auszahlungen, gefolgt von Zahlungsaufforderungen für vermeintliche Gebühren
  • Spätere Eskalation in Form von Recovery-Scams, bei denen weitere Zahlungen gefordert werden

Cybercrime-Kontext: Warum das strafrechtlich relevant ist

Diese Fälle ordnen sich in das Deliktsfeld Cybercrime ein. Typische Merkmale aus strafrechtlicher Sicht sind:

  • Betrug durch falsche oder irreführende Angaben
  • Organisationelle Strukturen, die über mehrere Domains und Hosting-Provider verschleiert werden
  • Geldwäscherelevante Transaktionen über unterschiedliche Zahlungswege

Die Ermittlungsarbeit erfordert daher meist technische Spurensicherung, Interventionen bei Zahlungsdienstleistern und gegebenenfalls grenzüberschreitende Maßnahmen.

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