Europol Crypto Support – Warnung vor Betrugs-E-Mail (Recovery-Scam)

02.03.2026 50 Mal gelesen Autor: Arthur Wilms
Europol Crypto Support – Warnung vor Betrugs-E-Mail (Recovery-Scam). Absender: Hans Mayer "hans.mayer@europolcryptosupport.de"

Aktuell kursieren E-Mails, in denen sich eine Person namens „Hans Mayer“ angeblich im Namen von Europol meldet. In der Nachricht wird behauptet, ein früherer Anbieter sei geschlossen worden, Guthaben lägen auf einem „neutralen Wallet“ und eine Teilauszahlung von 250 EUR sei erforderlich, während der Rest „intern geprüft“ werde. Zudem wird zur Übersendung von Überweisungsbestätigungen aufgefordert.

Nach unserer Einschätzung handelt es sich um einen klassischen Recovery-Scam (Rückgewinnungsbetrug) mit Behörden-Vortäuschung.

Kanzlei Wilms – Rechtsanwalt für Kryptobetrug & Online-Investmentbetrug
📞 +49 69 380 781 603
📩 info@anwalt-wilms.de
🌐 https://anwalt-wilms.de/kontakt/

Typisches Betrugsmuster

  • Vortäuschung einer Behörde („Crypto-Abteilung“, Bezug auf Europol)
  • Unaufgeforderte Kontaktaufnahme mit angeblicher Fallprüfung
  • Behauptung eines neutralen Wallets ohne überprüfbare Details
  • Kleine „Teilauszahlung“ (250 EUR) als psychologischer Köder
  • Anforderung sensibler Unterlagen (Überweisungsbestätigungen)
  • Vage Rechtsbegriffe ohne Aktenzeichen, Ansprechpartner oder Dienstweg

Solche E-Mails zielen darauf ab, Vertrauen zu schaffen und anschließend weitere Daten oder Gebühren zu erlangen.

Warum diese E-Mail nicht von Europol stammt

  • Europol kontaktiert keine Privatpersonen per E-Mail, um individuelle Auszahlungen zu koordinieren.
  • Es gibt keine „Crypto-Abteilung“, die Gelder verwahrt oder Auszahlungen veranlasst.
  • „Neutrale Wallets“ sind kein behördliches Instrument.
  • Die Absenderdomain steht in keinem offiziellen Zusammenhang mit Europol.
  • Die Bitte um Überweisungsbestätigungen dient der Datensammlung für Folgebetrug.

Konkrete Handlungsempfehlungen

  • Nicht antworten und keine Unterlagen übermitteln
  • E-Mail sichern (inkl. Header)
  • Bei bereits erfolgter Datenübermittlung: sofort handeln (Identitätsmissbrauchs-Prävention, Anzeige)
  • Weitere Kontaktversuche ignorieren – häufig folgen Gebühren- oder „Freigabe“-Forderungen

Rechtliche Einordnung

Es bestehen deutliche Anhaltspunkte für:

  • Betrug (§ 263 StGB)
  • Versuchten Betrug (bei noch nicht geleisteten Zahlungen)
  • Amtsanmaßung und Identitätsmissbrauch
  • Vorbereitung weiterer Straftaten (Folge- und Gebührenbetrug)

FAQ – Häufige Fragen

Ist Europol an Rückgewinnungen beteiligt?
Nein. Europol ist keine Auszahlungs- oder Rückholstelle für private Verluste.

Warum wird eine kleine Auszahlung erwähnt?
Als Lockmittel, um Vertrauen aufzubauen und die Mitwirkung zu erhöhen.

Soll ich Belege senden?
Nein. Dadurch riskieren Sie Identitätsdiebstahl und weiteren Schaden.

Was tun, wenn ich bereits reagiert habe?
Beweise sichern und fachkundigen Rat einholen.

Wenn Sie eine solche E-Mail erhalten haben oder unsicher sind, handeln Sie nicht vorschnell.
 

Kanzlei Wilms – Rechtsanwalt für Kryptobetrug & Online-Investmentbetrug
📞 +49 69 380 781 603
📩 info@anwalt-wilms.de
🌐 https://anwalt-wilms.de/kontakt/