Soria Limited (soria-limited-ltd.com) - Betrug? Anwalt warnt!

20.02.2026 39 Mal gelesen Autor: Arthur Wilms
BaFin warnt vor Soria Limited – Unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 29.07.2025 – zuletzt aktualisiert am 19.02.2026 – eine Verbraucherwarnung im Zusammenhang mit der Website soria-limited-ltd.com (zuvor: sorialimited.com) veröffentlicht.

Nach den Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde bietet die Soria Limited ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an. Damit fehlt es an der in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Zulassung für entsprechende Geschäftsmodelle.

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Soria Limited - Verdacht der Nachfolgeplattform zu Axion Alliance

Darüber hinaus besteht nach Angaben der BaFin der Verdacht, dass Soria Limited als Nachfolgeplattform der zuvor beanstandeten Handelsplattform Axion Alliance auftritt. Vor Axion Alliance hatte die BaFin bereits am 11. April 2025 gewarnt.

In derartigen Konstellationen wechseln Betreiber häufig Namen, Domains oder äußere Gestaltung, während die zugrunde liegenden Strukturen fortgeführt werden. Ziel kann es sein, bestehende Warnungen zu umgehen und weiterhin Anleger zu gewinnen.

Soria Limited - Irreführende Hinweise auf angebliche Aufsicht

Nach behördlichen Feststellungen behaupten die unbekannten Betreiber, Soria Limited werde von der BaFin sowie von einer sogenannten „European Financial Security (FISEU)“ beaufsichtigt. Diese Darstellung trifft nicht zu.

Die BaFin stellt ausdrücklich klar, dass:

  • keine Beaufsichtigung durch die BaFin besteht,
  • die „FISEU“ keine anerkannte Finanzaufsichtsbehörde ist,
  • die FISEU keine Unternehmen im Finanzsektor reguliert.

Bereits am 10. Februar 2023 hatte die BaFin vor der angeblichen Aufsichtsbehörde FISEU gewarnt. Die Berufung auf nicht existente oder nicht zuständige Institutionen stellt ein erhebliches Warnsignal dar, da hierdurch gezielt ein reguliertes Umfeld vorgetäuscht wird.

Soria Limited - Bedeutung der Erlaubnispflicht

Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen beziehungsweise Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt hierfür eine ausdrückliche Genehmigung der BaFin. Diese Zulassung stellt sicher, dass Anbieter bestimmte organisatorische, personelle und finanzielle Mindestanforderungen erfüllen und einer laufenden staatlichen Kontrolle unterliegen.

Fehlt eine solche Erlaubnis, bewegen sich Anleger außerhalb eines regulierten Marktumfelds. Es bestehen weder institutionelle Sicherungssysteme noch verbindliche Aufsichts- und Kontrollmechanismen.

Ob ein Unternehmen über eine entsprechende Zulassung verfügt, kann in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.

Rechtliche Grundlage der Warnung

Die Veröffentlichung der Warnmeldung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).

Soria Limited - Handlungshinweis für Anleger

Anlegerinnen und Anleger sollten bei Angeboten von Soria Limited besondere Vorsicht walten lassen. Insbesondere wenn:

  • eine Regulierung behauptet, aber nicht überprüfbar ist,
  • auf angebliche europäische Aufsichtsstellen verwiesen wird,
  • ein Plattformwechsel oder Domainwechsel erfolgt ist,
  • kurzfristige Investitionsentscheidungen nahegelegt werden.

Vor einer Investition sollte stets geprüft werden, ob eine behördliche Zulassung vorliegt und ob die angegebenen Aufsichtsangaben tatsächlich bestehen.

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