Nexberg verschickt Mahnungen? Wieder Betrug!

17.02.2026 132 Mal gelesen Autor: Arthur Wilms
Nexberg verschickt Mahnungen von der E-Mail-Adresse finance@nexbrg-ag.pro (Finanzabteilung NEXBERG-AG) und droht Geschädigten mit weiteren Kosten!

Nach den vorliegenden Informationen versendet der Anbieter Nexberg Mahnungen an bereits geschädigte Anlegerinnen und Anleger. Es handelt sich hierbei um eine weitere betrügerische Handlung im Zusammenhang mit einem bereits bestehenden Anlagebetrug.

Die E-Mails werden von einer technisch manipulierten bzw. nicht nachvollziehbaren Absenderadresse versandt und enthalten Zahlungsaufforderungen unter Androhung gerichtlicher Maßnahmen.

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Nexberg – betrügerische Mahnungen

Betroffene sollten besonders aufmerksam sein:

  • Es werden angebliche offene Forderungen aus „Investments“ geltend gemacht.
  • Es wird mit Inkasso, gerichtlichem Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung gedroht.
  • Es wird die Meldung an Auskunfteien (z. B. SCHUFA) in Aussicht gestellt.
  • Es werden zusätzliche Mahnkosten, Verzugszinsen sowie Rechtsanwalts- und Gerichtskosten angekündigt.

 

Typischer Inhalt der Forderungsschreiben

In den uns bekannten Fällen werden unter anderem folgende Maßnahmen angedroht:

  • Sofortige Übergabe an ein Inkassounternehmen zur außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung
  • Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids
  • Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bei Nichtreaktion
  • Meldung angeblicher Zahlungsstörungen an Auskunfteien
  • Berechnung zusätzlicher Mahn- und Verfahrenskosten

Solche Schreiben sollen offenkundig erheblichen Druck erzeugen und Betroffene zu weiteren Zahlungen bewegen.

Rechtliche Einordnung

Nach derzeitigem Kenntnisstand bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Forderungen. In typischen Betrugskonstellationen existiert keine wirksame vertragliche Grundlage für die geltend gemachten Ansprüche.

Häufig handelt es sich um einen weiteren Versuch, bereits geschädigte Personen erneut zur Zahlung zu veranlassen („Second-Stage-Scam“). Die Androhung gerichtlicher Maßnahmen dient dabei primär der Einschüchterung.

Wichtig:
Ein gerichtlicher Mahnbescheid wird in Deutschland ausschließlich durch ein Amtsgericht förmlich zugestellt – nicht per einfacher E-Mail. Auch eine SCHUFA-Meldung setzt rechtlich wirksame und unbestrittene Forderungen voraus.

Besondere Auffälligkeiten

  • technisch fehlerhafte oder kryptische Absenderadressen
  • fehlende ladungsfähige Anschrift
  • keine nachvollziehbare Unternehmensregistrierung
  • massiver Zeitdruck
  • Drohkulisse mit Vollstreckung und Bonitätsverschlechterung

Diese Merkmale sind typische Warnsignale für betrügerische Nachforderungen.

Empfohlene Maßnahmen

Sollten Sie eine Mahnung von „Nexberg“ erhalten haben:

  • Leisten Sie keine Zahlung.
  • Antworten Sie nicht unüberlegt auf die E-Mail.
  • Sichern Sie die E-Mail vollständig (inkl. Header-Daten).
  • Lassen Sie die Forderung rechtlich überprüfen.

 

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Zusammenfassende Warnung

Bei den von „Nexberg“ versandten Mahnungen bestehen deutliche Anhaltspunkte für eine betrugsnahe oder betrügerische Vorgehensweise. Betroffene sollten sich nicht durch juristisch klingende Formulierungen, Inkassoandrohungen oder Hinweise auf angebliche Vollstreckungsmaßnahmen einschüchtern lassen.

Insbesondere nach einem bereits erlittenen Anlagebetrug ist besondere Vorsicht geboten, da Tätergruppierungen häufig versuchen, Geschädigte erneut finanziell unter Druck zu setzen.