Vorsicht vor Trading-Scam „Riverstone“ – Anwalt informiert!

06.02.2026 70 Mal gelesen Autor: Arthur Wilms
Warnmeldung: Vorsicht vor Trading-Scam „Riverstone“ – Aliasnamen, Verlust von Einlagen droht.

Wir warnen vor einem aktuellen Betrugsfall rund um die Plattform „Riverstone“, bei dem Anleger gezielt über gefälschte Identitäten in vermeintlich lukrative Trading-Angebote gelockt werden.

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Riverstone - So läuft der Betrug ab:

  • Anleger werden über Internetwerbung oder Social-Media-Kontakte auf die Plattform aufmerksam gemacht.
  • Verantwortliche treten unter Aliasnamen auf, z. B. „Katrin Vogel“, „Gerhard Braun“ oder missbräuchlich genutzte reale Namen („Philipp Hof“).
  • In sogenannten Trading-Gruppen werden hohe Gewinne, ein günstiges Risiko-Rendite-Verhältnis und professionelle Handelsaktivitäten vorgetäuscht.
  • Anleger werden zur Einzahlung größerer Beträge aufgefordert, wobei anfängliche kleine Gewinne das Vertrauen stärken.
  • Nach einigen Monaten wird das Handelskonto ohne Vorwarnung gelöscht, Rückfragen bleiben unbeantwortet.

 

Riverstone - Rechtliche Einordnung:

  • Verdacht des Betruges (§ 263 StGB) und Kapitalanlagebetruges (§ 264a StGB).
  • Unerlaubte Erbringung von Finanzdienstleistungen (§ 54 KWG).
  • Verwendung von Aliasnamen und Identitätsmissbrauch, um Vertrauen zu erschleichen.
  • Die Plattform ist nicht reguliert, Rückzahlungen oder Auszahlungen sind nicht gesichert.

 

Riverstone - Unsere Empfehlung:

  • Keine weiteren Zahlungen leisten.
  • Alle Kommunikation und Zahlungsbelege sichern.
  • Bei finanziellen Schäden rechtlichen Rat einholen.

 

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