Warnmeldung: Vorsicht vor Trading-Scam „Riverstone“ – Aliasnamen, Verlust von Einlagen droht.
Wir warnen vor einem aktuellen Betrugsfall rund um die Plattform „Riverstone“, bei dem Anleger gezielt über gefälschte Identitäten in vermeintlich lukrative Trading-Angebote gelockt werden.
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Riverstone - So läuft der Betrug ab:
- Anleger werden über Internetwerbung oder Social-Media-Kontakte auf die Plattform aufmerksam gemacht.
- Verantwortliche treten unter Aliasnamen auf, z. B. „Katrin Vogel“, „Gerhard Braun“ oder missbräuchlich genutzte reale Namen („Philipp Hof“).
- In sogenannten Trading-Gruppen werden hohe Gewinne, ein günstiges Risiko-Rendite-Verhältnis und professionelle Handelsaktivitäten vorgetäuscht.
- Anleger werden zur Einzahlung größerer Beträge aufgefordert, wobei anfängliche kleine Gewinne das Vertrauen stärken.
- Nach einigen Monaten wird das Handelskonto ohne Vorwarnung gelöscht, Rückfragen bleiben unbeantwortet.
Riverstone - Rechtliche Einordnung:
- Verdacht des Betruges (§ 263 StGB) und Kapitalanlagebetruges (§ 264a StGB).
- Unerlaubte Erbringung von Finanzdienstleistungen (§ 54 KWG).
- Verwendung von Aliasnamen und Identitätsmissbrauch, um Vertrauen zu erschleichen.
- Die Plattform ist nicht reguliert, Rückzahlungen oder Auszahlungen sind nicht gesichert.
Riverstone - Unsere Empfehlung:
- Keine weiteren Zahlungen leisten.
- Alle Kommunikation und Zahlungsbelege sichern.
- Bei finanziellen Schäden rechtlichen Rat einholen.
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