Nach anwaltlichen Erkenntnissen werden Verbraucher über Facebook-Werbeanzeigen angesprochen, in denen unter Verwendung des Namens und Erscheinungsbildes einer bekannten deutschen Unternehmerin aus dem BMW-Umfeld (Susanne Klatten) außergewöhnlich hohe Gewinne bereits bei geringen Einstiegssummen versprochen werden. Die Werbung erweckt gezielt den Eindruck einer exklusiven, seriösen und prominenten Investmentmöglichkeit.
Ein tatsächlicher Zusammenhang zwischen der beworbenen Anlage und der genannten Unternehmerin besteht nach den vorliegenden Informationen nicht.
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Benannte Kontaktpersonen und Kommunikationswege
Im Rahmen der Anbahnung und Durchführung der angeblichen Kapitalanlage traten gegenüber der geschädigten Person insbesondere folgende Personen und Kontaktdaten in Erscheinung:
- Leo Gross
E-Mail-Adresse: leo.g@kikundendienst.org
Rolle: Erstkontakt, Übersendung von Zugangsdaten zur Plattform - Daniella Friend
Auftreten als „persönliche Brokerin“
Angeblicher Arbeitgeber: „Finanziell Trust“, angeblich mit Sitz in der Schweiz
Kontaktform: regelmäßige telefonische Betreuung
Rolle: Veranlassung mehrerer Einzahlungen, Betreuung der angeblichen Investition, Ankündigung von Auszahlungen - Frau Bradley
Auftreten als Mitarbeiterin der angeblichen „Blockchain“
Kontaktform: telefonische Kontaktaufnahme
Rolle: Erläuterung angeblich notwendiger Versicherungszahlungen zur Auszahlung
Die genannten Personen traten ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (Telefon, E-Mail, Online-Plattform) auf. Überprüfbare Angaben zur tatsächlichen Identität, Unternehmenszugehörigkeit oder behördlichen Registrierung liegen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor.
Scheinplattformen und fingierte Kontostände
Nach der ersten Einzahlung erhielten Betroffene Zugang zu einer angeblichen Handelsoberfläche („DE App“), auf der fortlaufend steigende Guthaben und Gewinne angezeigt wurden. Diese Darstellungen vermittelten den Eindruck einer erfolgreichen Investition, ohne dass ein Nachweis über reale Handelsaktivitäten, zugrunde liegende Finanzprodukte oder eine tatsächliche Kapitalanlage ersichtlich war.
Nach anwaltlicher Bewertung sprechen die Umstände dafür, dass es sich hierbei um rein virtuelle Anzeigen ohne wirtschaftlichen Hintergrund handelt, die ausschließlich der Vertrauensbildung und der Veranlassung weiterer Zahlungen dienen.
Auszahlungsversprechen und eskalierende Zahlungsforderungen
Sobald eine Auszahlung verlangt wurde, erfolgten zunächst angebliche Auszahlungsnachweise unter Bezugnahme auf die „Blockchain“. Tatsächliche Auszahlungen blieben jedoch aus. Stattdessen wurden wechselnde Begründungen genannt, unter anderem:
- angeblich gehackte Auszahlungskonten,
- technische Unmöglichkeit von Euro-Auszahlungen,
- notwendige Zwischenschritte über Kryptowährungen.
Diese Forderungen stehen nach anwaltlicher Einschätzung in keinem nachvollziehbaren rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer realen Kapitalanlage.
Missbrauch des Begriffs „Blockchain“
Besonders auffällig ist die pauschale Berufung auf die „Blockchain“ als angebliche Institution, Auszahlungsstelle oder sogar Versicherung. Tatsächlich handelt es sich bei der Blockchain nicht um ein Unternehmen, keinen Finanzdienstleister und keinen Versicherer, sondern um eine technische Datenstruktur. Entsprechende Aussagen sind daher fachlich unzutreffend und stellen ein erhebliches Warnsignal dar.
Erhebliche Risiken für Verbraucher
Für Personen, die derartige Angebote nutzen oder eine Teilnahme erwägen, bestehen erhebliche Risiken. Mangels identifizierbarer Vertragspartner, behördlicher Zulassung oder transparenter Zahlungswege greifen weder Anlegerentschädigungssysteme noch sonstige Schutzmechanismen. Nach anwaltlicher Erfahrung handelt es sich bei vergleichbaren Konstellationen häufig um strukturierten Online-Anlagebetrug, bei dem Auszahlungen tatsächlich nicht beabsichtigt sind.
Handlungsempfehlung
Betroffenen ist dringend zu raten,
- keine weiteren Zahlungen zu leisten,
- insbesondere keine angeblichen Versicherungs-, Hinterlegungs- oder Verwaltungskosten zu überweisen,
- keine Verzichts- oder Verpflichtungserklärungen abzugeben,
- sämtliche Kommunikationsverläufe, Zahlungsnachweise und Plattformdaten zu sichern,
den Sachverhalt frühzeitig rechtlich prüfen zu lassen.
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