Parex Asset Management IPAS (parex-am.com) - Betrug!

15.01.2026 71 Mal gelesen Autor: Arthur Wilms
BaFin-Warnung zu parex-am.com – Hinweise auf unerlaubte Tätigkeiten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 15.01.2026 auf ein aus Sicht der Aufsichtsbehörde problematisches Angebot im Zusammenhang mit der Internetpräsenz parex-am.com hingewiesen. Nach den der BaFin vorliegenden Erkenntnissen werden über diese Website Finanz-, Wertpapier- sowie kryptobezogene Dienstleistungen gegenüber Anlegerinnen und Anlegern angeboten, ohne dass hierfür eine gesetzlich erforderliche Erlaubnis vorliegt.

Die Aufsichtsbehörde stellt ausdrücklich klar, dass die auf der genannten Website auftretenden Anbieter nicht ihrer Aufsicht unterliegen. Damit fehlt es an jeglicher staatlicher Kontrolle hinsichtlich Geschäftsmodell, Mittelverwendung, organisatorischer Zuverlässigkeit und Einhaltung regulatorischer Vorgaben. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ergibt sich daraus ein erhebliches Gefährdungspotenzial.

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Parex Asset Management IPAS – Hinweise auf missbräuchliche Namensverwendung

Nach Darstellung der BaFin tritt der Betreiber der Website parex-am.com unter der Bezeichnung „Parex Asset Management IPAS“ auf und vermittelt den Eindruck, bei der Finanzaufsicht registriert zu sein. Nach Angaben der BaFin bestehen jedoch keine belastbaren Hinweise, dass die tatsächlich bei der BaFin geführte Gesellschaft gleichen Namens in irgendeiner rechtlichen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Beziehung zu der Website oder den dort beworbenen Angeboten steht.

Vielmehr geht die Aufsichtsbehörde davon aus, dass der Name einer real existierenden Gesellschaft ohne deren Beteiligung verwendet wird, um Seriosität vorzutäuschen. Aus rechtlicher Sicht stellt eine solche Vorgehensweise einen gravierenden Fall von Identitätsmissbrauch dar, der regelmäßig darauf abzielt, Vertrauen zu schaffen und kritische Prüfungen durch Anlegerinnen und Anleger zu vermeiden.

Parex Asset Management IPAS – Fehlende aufsichtsrechtliche Genehmigung

Das Angebot von Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen gegenüber Personen in Deutschland setzt zwingend eine Erlaubnis der BaFin voraus. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Anbieter seinen Sitz im Inland oder im Ausland angibt, sofern sich das Angebot tatsächlich an den deutschen Markt richtet.

Nach dem aktuellen Kenntnisstand verfügt der unter parex-am.com auftretende Anbieter über keine entsprechende Zulassung. Die beworbenen Tätigkeiten sind daher aus aufsichtsrechtlicher Sicht nicht zulässig. Für Anlegerinnen und Anleger bedeutet dies insbesondere, dass die bei regulierten Instituten vorgesehenen Schutzmechanismen – etwa Transparenzpflichten, organisatorische Mindestanforderungen oder laufende Überwachung – nicht greifen.

Parex Asset Management IPAS – Gesetzliche Grundlage der Warnung

Die Veröffentlichung der Warnmeldung erfolgt auf Grundlage von

  • § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie
  • § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).

Diese Regelungen ermächtigen die BaFin, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass erlaubnispflichtige Tätigkeiten ohne Genehmigung ausgeübt werden. Solche Veröffentlichungen dienen in erster Linie dem präventiven Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und sind regelmäßig Ausdruck erheblicher regulatorischer Bedenken.

Parex Asset Management IPAS – Risiken für Anlegerinnen und Anleger

Die Nutzung von Angeboten über parex-am.com ist mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Unsicherheiten verbunden. Diese ergeben sich insbesondere aus der fehlenden Erlaubnis, der intransparenten Anbieterstruktur sowie aus typischen Mustern nicht regulierter Online-Investmentangebote.

Ein wesentliches Risiko liegt im Fehlen jeglichen gesetzlichen Anleger- oder Einlagenschutzes. Anbieter ohne BaFin-Erlaubnis unterliegen keiner fortlaufenden Kontrolle und sind nicht an Entschädigungssysteme angeschlossen. Eingezahlte Beträge sind daher rechtlich nicht abgesichert; im Schadensfall besteht regelmäßig kein Anspruch auf Ersatz durch staatliche oder institutionelle Stellen.

Besonders kritisch ist zudem die Unklarheit über den tatsächlichen Vertragspartner. Durch den angenommenen Identitätsmissbrauch bleibt für Außenstehende häufig unklar, wer rechtlich verantwortlich ist und gegen wen Ansprüche überhaupt geltend gemacht werden könnten. Selbst bestehende Forderungen lassen sich in der Praxis oft nicht durchsetzen, weil keine greifbare haftende Person oder Gesellschaft ermittelt werden kann.

Hinzu kommen vielfach nicht nachvollziehbare Zahlungswege. Gelder werden nicht selten auf ausländische Konten oder über Zahlungsdienstleister außerhalb der EU geleitet; teilweise kommen auch Kryptowährungen oder Zwischenschritte zum Einsatz. Solche Strukturen erschweren sowohl die Rückverfolgung der Geldflüsse als auch die Erfolgsaussichten zivil- und strafrechtlicher Maßnahmen erheblich.

Aus anwaltlicher Erfahrung zeigt sich darüber hinaus, dass auf vergleichbaren Plattformen dargestellte Gewinne oder Kontostände häufig keine reale wirtschaftliche Grundlage haben. Auszahlungsanträge werden verzögert oder vollständig blockiert und regelmäßig an neue Bedingungen geknüpft, etwa angebliche Steuern, Gebühren oder formale Freigaben, die rechtlich nicht nachvollziehbar sind und in vielen Fällen lediglich weitere Zahlungen auslösen sollen.

Parex Asset Management IPAS – Auffällige Merkmale vergleichbarer Angebote

Auch im Zusammenhang mit parex-am.com lassen sich zahlreiche Indikatoren feststellen, die aus einer Vielzahl vergleichbarer Fälle bekannt sind.

Hierzu zählt insbesondere die Anlehnung an den Namen einer existierenden Gesellschaft, um den Eindruck von Marktpräsenz und Seriosität zu vermitteln. Ebenso problematisch sind unzutreffende Hinweise auf eine behördliche Registrierung oder Beaufsichtigung, die bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ein trügerisches Sicherheitsgefühl erzeugen können.

Auffällig sind zudem fehlende oder widersprüchliche Angaben zu Sitz, Verantwortlichen und Gesellschaftsstruktur. Diese Intransparenz ist aus juristischer Sicht besonders kritisch, da sie die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich erschwert oder faktisch unmöglich macht.

Parex Asset Management IPAS – Hinweise für Betroffene

Personen, die bereits mit parex-am.com in Kontakt standen oder Zahlungen geleistet haben, sollten umsichtig handeln. Regelmäßig empfiehlt es sich,

  • weitere Einzahlungen zu unterlassen,
  • den Kontakt zu den Anbietern abzubrechen,
  • sämtliche Unterlagen, Chats und Zahlungsnachweise zu sichern,
  • zeitnah eine rechtliche Prüfung der eigenen Situation vorzunehmen.

Ein frühzeitiges Vorgehen kann entscheidend sein, um Zahlungsströme noch nachvollziehen zu können und mögliche Ansprüche zu bewerten.

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FAQ – Häufige Fragen zu Parex Asset Management IPAS

Ist mit der BaFin-Warnung automatisch Betrug verbunden?
Die Warnung weist auf unerlaubte Tätigkeiten hin. Ob zusätzlich ein strafrechtlich relevanter Betrug vorliegt, ist stets anhand des Einzelfalls zu beurteilen.

Warum ist der Identitätsmissbrauch rechtlich besonders relevant?
Weil Anleger über die tatsächlichen Verantwortlichen getäuscht werden, was die Rechtsdurchsetzung erheblich erschwert.

Dürfen Anbieter mit einer BaFin-Registrierung werben?
Nur, wenn diese tatsächlich besteht und überprüfbar ist. Unzutreffende Angaben gelten als ernstzunehmendes Warnsignal.

Bestehen grundsätzlich Rückforderungsmöglichkeiten?
Ansprüche können bestehen, sind jedoch bei anonymen oder grenzüberschreitenden Strukturen häufig schwer durchsetzbar.

Wie kann eine Zulassung überprüft werden?
Über die öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank der BaFin.

Parex Asset Management IPAS – Zusammenfassende Bewertung

Die Warnmeldung der BaFin zu parex-am.com deutet auf eine besonders risikobehaftete Konstellation hin, die durch fehlende Erlaubnisse, mutmaßlichen Identitätsmissbrauch und irreführende Angaben zur Aufsicht geprägt ist. Für Anlegerinnen und Anleger besteht ein erhebliches Verlustrisiko. Entsprechende Hinweise sollten ernst genommen und zum Anlass genommen werden, bestehende Engagements kritisch zu hinterfragen und frühzeitig qualifizierten rechtlichen Rat einzuholen.