Makopro – Aktuelle Erkenntnisse zur App: Betrug!

27.12.2025 59 Mal gelesen Autor: Arthur Wilms
Die App ist nicht mehr verfügbar, die "Experten" sind verschwunden!

Die Anwendung Makopro wurde über einen gewissen Zeitraum gezielt über eine geschlossene WhatsApp-Community mit der Bezeichnung „Akademie für Zukünftiges Vermögen T338“ verbreitet. Der Zugang zu dieser Gruppe erfolgte nach vorliegenden Informationen regelmäßig über Inhalte und Verlinkungen auf einer Facebook-Präsenz, die unter dem Namen „Herr Hopf“ auftrat.

Die Auswertung zahlreicher von Betroffenen zur Verfügung gestellter Unterlagen – darunter Chatprotokolle, Zahlungsnachweise und Kontobewegungen – lässt den Schluss zu, dass hinter Makopro kein reguliertes Investmentangebot, sondern eine strukturiert aufgebaute Täuschungskonstruktion ohne jegliche aufsichtsrechtliche Legitimation stand.

Als vermeintlich verantwortliche oder beratende Personen wurden insbesondere folgende Namen verwendet:

  • Laura Stein, dargestellt als persönliche Investmentbetreuerin
  • Dr. Hans Reuters, bezeichnet als Geschäftsführer oder leitende Figur einer angeblichen Makopro-Struktur

Aktueller Stand:
Die Makopro-App ist inzwischen nicht mehr abrufbar. Auch die genannten Kontaktpersonen sind nach übereinstimmenden Berichten nicht mehr erreichbar.

Die bekannten Abläufe entsprechen einem klassischen, international verbreiteten Krypto- und OTC-Betrugsmuster, bei dem für Anleger ein vollständiger Kapitalverlust droht.

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Makopro Vorgehensweise: Von der Kontaktanbahnung bis zur Zahlung

1. Einstieg über soziale Netzwerke und Messenger

Der Erstkontakt erfolgt regelmäßig über soziale Medien, insbesondere Facebook. Von dort werden Interessenten in die WhatsApp-Gruppe T338 eingeladen. Innerhalb dieser Gruppe wird mit angeblich exklusiven Investitionsmöglichkeiten geworben, darunter:

  • Beteiligungen an neu eingeführten Kryptowerten (z. B. „MC Token“)
  • Vorbörsliche Beteiligungen (IPO-ähnliche Modelle)
  • Außerbörsliche Geschäfte (OTC-Angebote)
  • angeblich neuartige Vermögensstrategien

Visuell aufbereitete Erfolgsmeldungen, Screenshots und angebliche Erfahrungsberichte dienen dazu, Vertrauen aufzubauen und eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit zu suggerieren.

2. Individuelle Ansprache durch angebliche Fachpersonen

Nach kurzer Zeit werden Gruppenmitglieder direkt kontaktiert. Die Kommunikation erfolgt fast ausschließlich über WhatsApp. Dabei treten Personen auf, die sich als persönliche Berater oder Entscheidungsträger darstellen.

Typische Merkmale dieser Phase sind:

  • persönliche, teils freundschaftliche Ansprache
  • Übersendung angeblicher Markt- oder Tokenanalysen
  • Darstellung eines exklusiven Zugangs, der zeitlich begrenzt sei
  • Betonung schneller Entscheidungen als Voraussetzung für hohe Gewinne
  • schrittweise Erhöhung der Einzahlungssummen

Diese Gesprächsführung folgt bekannten psychologischen Manipulationsmustern.

3. Nutzung der Makopro-App als Täuschungsinstrument

Nach der Registrierung in der Makopro-App werden den Nutzern diverse Informationen angezeigt, unter anderem:

  • stetig wachsende Guthaben
  • regelmäßige Gewinnbuchungen
  • angebliche Kursentwicklungen bestimmter Token
  • reservierte Beteiligungen an IPO- oder OTC-Geschäften

Nach derzeitigem Erkenntnisstand fanden keine realen Handelsaktivitäten an regulierten Märkten statt. Die angezeigten Daten dienten ausschließlich dazu, ein Gefühl von Sicherheit und Erfolg zu erzeugen.

4. Zahlungsströme ins Ausland

Ein zentrales Element des Modells ist die Weiterleitung der Anlegergelder:

  • Überweisungen erfolgen an ausländische Konten
  • Empfängerkonten stehen häufig in keinem nachvollziehbaren Zusammenhang mit einem Finanzdienstleister
  • Gelder werden nach Eingang rasch weitergeleitet oder aufgesplittet

Diese Struktur entspricht typischen Verschleierungs- und Weiterleitungsmechanismen, wie sie aus Geldwäschefällen bekannt sind.

5. Auszahlungsversuche und Eskalation

Sobald Anleger versuchen, angebliche Gewinne auszahlen zu lassen, treten wiederkehrende Blockadestrategien auf. Häufig werden zusätzliche Zahlungen verlangt, etwa für:

  • angebliche Prüfungen oder Freigaben
  • Steuern oder Abgaben
  • Gebühren für OTC- oder IPO-Abwicklungen
  • spezielle Zertifikate oder Freischaltungen

Nach Verweigerung weiterer Zahlungen kommt es regelmäßig zu Kontosperren, dem Verschwinden von Chats oder dem vollständigen Abbruch der Kommunikation.

Makopro - Rechtliche Bewertung der Makopro-Struktur

Makopro erfüllte keine der grundlegenden Voraussetzungen, die an einen zulässigen Finanz- oder Kryptodienstleister zu stellen sind. Insbesondere fehlten:

  • ein ordnungsgemäßes Impressum
  • eine nachvollziehbare Betreiberidentität
  • eine registrierte Geschäftsanschrift
  • Einträge in öffentlichen Registern
  • eine Erlaubnis einer europäischen Finanzaufsicht

Rechtlich relevant sind insbesondere Verstöße gegen:

  • § 32 KWG (unerlaubte Finanzdienstleistungen)
  • § 10 KMG (Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis)
  • § 54 KWG (Strafvorschriften)
  • § 263 StGB (Betrug)
  • § 261 StGB (Geldwäsche)

Makopro - Einordnung als typisches „Pig-Butchering“-Modell

Die bekannten Abläufe bei Makopro entsprechen dem international verbreiteten sogenannten Pig-Butchering-Schema, gekennzeichnet durch:

  • langfristigen Vertrauensaufbau
  • simulierte Gewinne
  • Einsatz neu erfundener Token
  • steigende Einzahlungssummen
  • fingierte Zusatzkosten bei Auszahlungen
  • anschließenden Kontaktabbruch

Makopro - Risiken für Anleger

  • vollständiger Verlust des investierten Kapitals
  • keinerlei aufsichtsrechtlicher Schutz
  • nicht existente oder wertlose Token
  • manipulierte Anwendungen und Dashboards
  • Missbrauch hochsensibler persönlicher Daten
  • eingeschränkte Rückholmöglichkeiten bei Auslandsüberweisungen

Makopro - Unterstützung für Betroffene

Die Kanzlei Wilms berät und vertritt Mandanten in Fällen von Krypto- und Online-Investmentbetrug, insbesondere bei:

  • Rückverfolgung von Zahlungswegen
  • Prüfung von Rückforderungsansprüchen
  • Kommunikation mit Banken und Zahlungsdienstleistern
  • rechtlicher Einordnung komplexer Betrugskonstruktionen

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Makopro - Zusammenfassende Warnung

  • Akquise über Facebook und WhatsApp
  • Nutzung fiktiver oder nicht verifizierbarer Ansprechpartner
  • App ohne regulatorische Grundlage
  • fingierte Token- und Beteiligungsmodelle
  • Auslandsüberweisungen als zentrales Risiko
  • systematische Blockade von Auszahlungen

Betroffene sollten keine weiteren Zahlungen leisten und frühzeitig rechtliche Schritte prüfen.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist Makopro behördlich zugelassen?
Nein. Es existiert keine bekannte Genehmigung durch europäische Aufsichtsbehörden.

Warum erfolgt die Ansprache über WhatsApp-Gruppen?
Messenger-Dienste ermöglichen schnelle, informelle Kommunikation und erschweren die Nachverfolgung.

Bestehen Chancen auf Rückzahlung?
Je nach Zahlungsweg und zeitlichem Ablauf können Rückforderungsansprüche bestehen.

Sind nachträgliche Gebühren seriös?
Nein. Solche Forderungen gelten als klares Warnsignal.

Woran lassen sich ähnliche Modelle erkennen?
An fehlender Regulierung, unrealistischen Gewinnversprechen und der ausschließlichen Kommunikation über Messenger-Dienste.