„RBC NL“ und WhatsApp-Investmentgruppen - Betrug!

25.12.2025 130 Mal gelesen Autor: Arthur Wilms
BaFin-Warnung zu „RBC NL“ und WhatsApp-Investmentgruppen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine ausdrückliche Warnung zu bestimmten Anlageangeboten veröffentlicht, die über die App „RBC NL“ sowie über mehrere WhatsApp-Gruppen verbreitet werden. Nach den der Aufsichtsbehörde vorliegenden Erkenntnissen agieren die bislang unbekannten Anbieter unter verschiedenen Gruppennamen, darunter unter anderem:

  • „S373 Robeco Kernmitgliedergruppe“
  • „M2 Robeco Value Investing Kreis“
  • „999 Robeco Investment Strategiezentrum – Blockhandel“

Innerhalb dieser Gruppen wird gezielt der falsche Eindruck erweckt, es handele sich um offizielle Anlageangebote oder Kommunikationskanäle von Mitarbeitenden der Robeco Deutschland, einer Zweigniederlassung der Robeco Institutional Asset Management B.V. mit Sitz in Frankfurt am Main.

Nach Klarstellung der BaFin besteht jedoch keinerlei Verbindung zwischen Robeco, den genannten WhatsApp-Gruppen oder der App „RBC NL“. Robeco nutzt weder WhatsApp noch soziale Medien oder vergleichbare Messenger-Dienste zum Vertrieb von Finanzprodukten. Die Finanzaufsicht geht daher von einem gezielten Identitätsmissbrauch zulasten eines regulierten Finanzinstituts aus.

Verbraucherinnen und Verbraucher werden über diese Strukturen dazu veranlasst, über die App „RBC NL“ Investitionen vorzunehmen, obwohl erhebliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Betreiber ohne die in Deutschland erforderliche behördliche Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten.

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Aufsichtsrechtliche Bewertung der App „RBC NL“

Das Erbringen von Bankgeschäften sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Tätigkeiten wie Anlagevermittlung, Betrieb von Handelsplattformen, Handel mit Wertpapieren oder Kryptowerten sowie die Entgegennahme oder Verwaltung von Anlegergeldern setzen grundsätzlich eine vorherige Erlaubnis der BaFin voraus.

Fehlt eine solche Genehmigung, liegt ein unerlaubtes Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) vor – unabhängig davon, wie professionell der Außenauftritt gestaltet ist oder ob bekannte Unternehmensnamen und angebliche Experten zur Vertrauensbildung eingesetzt werden.

Die BaFin macht von ihrer gesetzlichen Befugnis nach § 37 Absatz 4 KWG Gebrauch, vor entsprechenden Anbietern öffentlich zu warnen. Nach derzeitigem Stand sprechen gewichtige Gründe dafür, dass die über „RBC NL“ beworbenen Angebote diesen Tatbestand erfüllen.

„RBC NL“ - Typische Vorgehensweise bei der Anbahnung der Geschäfte

Aus den Erkenntnissen der BaFin sowie aus zahlreichen vergleichbaren Fallkonstellationen ergibt sich ein wiederkehrendes Muster, das auch im Zusammenhang mit „RBC NL“ zu beobachten ist.

Zunächst werden über soziale Netzwerke Werbeanzeigen geschaltet, in denen vermeintlich kostenlose Börsentipps, exklusive Handelsstrategien oder Schulungsangebote im Bereich Geldanlage beworben werden. Häufig wird dabei auf bekannte Persönlichkeiten oder angeblich lizenzierte Finanzinstitute Bezug genommen, um Seriosität vorzutäuschen.

Interessierte werden anschließend aufgefordert, Kontakt über WhatsApp aufzunehmen und bestimmten Gruppen beizutreten. Innerhalb dieser Gruppen treten Personen als angebliche Finanzexperten auf, teilweise flankiert von vermeintlichen Assistenzen. Über einen längeren Zeitraum werden regelmäßig Marktanalysen, Erfolgsgeschichten und konkrete Kaufempfehlungen verbreitet, um gezielt Vertrauen aufzubauen.

Im nächsten Schritt wird ein angeblich besonders leistungsfähiges Handels- oder Investitionsmodell vorgestellt, das außergewöhnlich hohe Gewinne verspricht. Zur weiteren Bindung kommen häufig Marketingelemente wie tägliche Aktivitäten, Bonusaktionen oder Gewinnspiele zum Einsatz. Schließlich werden die Gruppenmitglieder aufgefordert, sich über die App „RBC NL“ oder ähnliche Plattformen zu registrieren, wobei der Zugang oft als exklusiv oder zeitlich limitiert dargestellt wird.

Teilweise werden anfangs geringe Beträge ausgezahlt oder Testguthaben bereitgestellt, um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen. Die eigentlichen Einzahlungen erfolgen jedoch regelmäßig über ausländische Konten oder in Kryptowerten. Mit fortschreitendem Verlauf steigt der Druck, weitere Gelder einzuzahlen, während Auszahlungen verzögert, an angebliche Voraussetzungen geknüpft oder vollständig verweigert werden. Nicht selten sind die verwendeten Webseiten, Apps oder Kommunikationskanäle plötzlich nicht mehr erreichbar oder werden kurzfristig geändert.

„RBC NL“- Risiken für Anlegerinnen und Anleger

Personen, die über WhatsApp-Gruppen oder die App „RBC NL“ zu Investitionen bewegt werden, sind erheblichen finanziellen Risiken ausgesetzt. Insbesondere besteht die Gefahr eines vollständigen Kapitalverlusts, da weder eine behördliche Aufsicht noch eine Einlagensicherung oder sonstige Schutzmechanismen bestehen.

Es gibt regelmäßig keinen Anspruch auf ordnungsgemäße Ausführung von Handelsaufträgen oder auf Auszahlung angeblicher Gewinne. Zusätzlich besteht ein erhöhtes Risiko des Missbrauchs personenbezogener Daten sowie die Gefahr weiterer Betrugsversuche, etwa durch sogenannte Recovery-Scams, bei denen Geschädigten gegen zusätzliche Zahlungen eine Rückholung verlorener Gelder in Aussicht gestellt wird. Aufgrund der festgestellten Strukturen und Muster bestehen erhebliche Zweifel daran, dass jemals reale Auszahlungen erfolgen.

„RBC NL“ - Handlungsempfehlungen für Betroffene

Personen, die Kontakt zu den genannten WhatsApp-Gruppen hatten oder über die App „RBC NL“ Zahlungen geleistet haben, sollten unverzüglich handeln. Weitere Einzahlungen sollten unter keinen Umständen erfolgen. Sämtliche Kommunikationsverläufe, Zahlungsbelege, Transaktionsdaten, Wallet-Adressen sowie Screenshots der verwendeten Plattformen sollten vollständig gesichert werden.

Fernzugriffe auf eigene Geräte, etwa über Programme wie AnyDesk oder TeamViewer, dürfen keinesfalls zugelassen werden. Der Kontakt zu den Betreibern und Gruppen sollte umgehend beendet werden. Zudem ist dringend anzuraten, zeitnah rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Rückforderungsansprüche, strafrechtliche Schritte und weitere Schutzmaßnahmen zu prüfen. Ein schnelles und konsequentes Vorgehen kann entscheidend dazu beitragen, weitere Schäden zu verhindern.

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