Globexis – Hinweise auf unerlaubte Investmentangebote

05.12.2025 249 Aufrufe Autor: Arthur Wilms
Globexis – Hinweise auf unerlaubte Investmentangebote in WhatsApp-Gruppen durch den angeblichen Experten „Christoph Holtz“

Zu Globexis und dem dazugehörigen Online-Auftritt bestehen aktuell deutliche Hinweise darauf, dass dort Trading- und Anlagegeschäfte ohne erkennbare behördliche Zulassung beworben werden. In der Kommunikation mit Interessenten tritt häufig eine Person unter dem Namen „Christoph Holtz“ als angeblicher Finanzexperte auf. Er soll Einsteigern und Anlegern Marktanalysen, Handelsstrategien und direkte Investmentempfehlungen übermitteln – häufig im Kontext privater Messaging-Kanäle wie WhatsApp.

Auffällig ist, dass zum Dienst Globexis keine überprüfbare Firmenstruktur, keine registrierte Gesellschaft und keine nachweisbare BaFin-Erlaubnis vorliegt. Bereits dieser Umstand ist aus juristischer Sicht ein wesentlicher Risikofaktor, da Anlageempfehlungen, Portfoliosteuerung und Trading-Vermittlung in Deutschland unter die Erlaubnispflicht nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) fallen.

Ohne Lizenz handelt es sich nicht nur um ein unerlaubtes Finanzdienstleistungsangebot, sondern auch um ein Umfeld, in dem Rückforderungsrechte und Schadensersatzansprüche später nur schwer durchsetzbar sind.

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Globexis  - Typischer Ablauf, wie von Betroffenen geschildert

  1. Kontaktaufnahme durch oder im Namen von „Christoph Holtz“
    – oft verbunden mit Versprechen über Markt-Insights, Coaching oder VIP-Strategien.
  2. Weiterleitung auf die Plattform Globexis
    – Registrierung soll zügig erfolgen, teils mit Verweis auf begrenzte Teilnahmeplätze.
  3. Kapitalzufuhr über Kryptozahlungen oder Auslandsüberweisungen
    – besonders risikobehaftet, da Rückbuchungen kaum möglich sind.
  4. Sichtbare Gewinnsimulationen im Dashboard
    – Kursgewinne erscheinen plausibel, sind aber technisch manipulierbar.
  5. Auszahlungsschwierigkeiten & Nachforderungen
    – Anforderungen angeblicher Steuern, Freischaltgebühren oder Compliance-Kosten.

Dieses Muster deckt sich mit zahlreichen bekannten Fällen international agierender Trading-Betrugsplattformen.

Globexis - Rechtliche Einordnung

  • § 32 KWG – Finanzdienstleistungen nur mit schriftlicher BaFin-Erlaubnis zulässig
  • § 37 Abs. 4 KWG – Rechtsgrundlage für behördliche Warnhinweise
  • ergänzende Normen: WpIG, GwG, MiFID-II-Regime (EU)

Liegt keine Lizenz vor, dürfen keine Finanzprodukte vermittelt oder verwaltet werden. Anleger handeln außerhalb regulierter Schutzmechanismen – das Risiko eines vollständigen Kapitalverlustes ist erheblich.

Globexis - Risiken im Überblick

  • Verlust des gesamten investierten Kapitals
  • keine staatliche Aufsicht, keine Einlagensicherung
  • unklare Betreiberidentität erschwert Klage und Schadensersatz
  • Gefahr des Identitätsmissbrauchs persönlicher Dokumente
  • potenzielle Nachkontaktierung durch „Re-Scammer“

 

Globexis - Empfohlene Sofortmaßnahmen für Betroffene

🔹 keine weiteren Zahlungen leisten
🔹 Transaktions- und Chatnachweise sichern
🔹 niemals fremde Computerzugriffe (AnyDesk/TeamViewer) zulassen
🔹 frühzeitig anwaltliche Prüfung einleiten

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