AG Niebüll: Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
Vorläufiger Insolvenzverwalter über Vermögen der MS "DAPHNE SCHULTE" Shipping GmbH & Co. KG am 05.04.2017 bestellt
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MS "DAPHNE SCHULTE" Shipping GmbH & Co. KG (Registergericht: HRA 108860) hat das Amtsgericht Niebüll (5 IN 19/17) am 05.04.2017 einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt
Verfügungen des Schuldners sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
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