Agrofinanz GmbH: BaFin untersagt Einlagengeschäft und ordnet Rückzahlung der Einlagen an

17.12.2015 154 Mal gelesen Autor: Simon Bender
BaFin untersagt der Agrofinanz GmbH das Einlagengeschäft und ordnet Rückzahlung der Einlagen an. Schadensersatzansprüche gegen Vermittler prüfen, falls die Gesellschaft nicht in der Lage sein sollte, die Rückzahlungsansprüche der Anleger vollständig zu befriedigen

Mit einer Pressemitteilung vom 11. Dezember 2015 hat die BaFin darüber informiert, dass sie der Agrofinanz GmbH aus Kleve am 8. Dezember 2015 das ohne die erforderliche Genehmigung betriebene Einlagengeschäft untersagt hat. Zudem ordnete die BaFin gegenüber der Agrofinanz GmbH an, dass diese die verbotenen Einlagegeschäfte durch Rückzahlung an ihre Kapitalgeber rückabzuwickeln habe. Zwar legte die Gesellschaft gegen den Bescheid der BaFin Widerspruch ein und stellte einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieses Widerspruchs. Wie die BaFin weiter mitteilte, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt den Antrag der Agrofinanz GmbH auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs jedoch zurückgewiesen.

Die Agrofinanz GmbH bietet insbesondere über ihre Website Investments in Ölpalmen und Kakaobäume an. Die Gesellschaft betreibt nach eigenen Angaben Plantagen in Ecuador. Anlegern bietet sie gegen eine feste Rendite von 9 % bei einer Laufzeit von 10 Jahren an, direkt in Ölpalmen und Kakaobäume zu investieren. Das Geschäftsmodell sieht vor, dass der Anleger zunächst z.B. Ölpalmen von der Agrofinanz GmbH erwirbt und diese anschließend an Gesellschaft zurückvermietet. Zudem verpflichtet sich die Agrofinanz GmbH, die Pflanzen nach Ablauf der Mietzeit zum ursprünglichen Kaufpreis vom Anleger zurückkaufen.

Sofern die Agrofinanz GmbH die betroffenen Anleger bisher nicht über die Entscheidung der BaFin und die Rückabwicklung der Kapitalanlage informiert haben sollte, können Anleger sich an die Gesellschaft wenden und die Rückzahlung des investierten Betrages verlangen. Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte bietet betroffenen Investoren an, sie bei der Rückabwicklung gegenüber der Agrofinanz GmbH zu vertreten.

Sollten die erheblichen Risiken der Kapitalanlage von Beratern oder Vermittler nicht zutreffend dargestellt worden sein, kommen auch diesbezüglich Schadensersatzansprüche in Betracht. Diese Möglichkeit sollte insbesondere dann geprüft werden, falls die Gesellschaft wirtschaftlich nicht in der Lage sein sollte, der von der BaFin angeordneten Rückzahlung der Anlegergelder nachzukommen.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Vertretung geschädigter Anleger im Bank- & Kapitalmarktrecht spezialisiert.