Resch Rechtsanwälte: CIS Deutschland AG vertreibt über die Carpediem GmbH Fondsbeteiligungen mit einem Totalverlustrisiko

03.04.2013 388 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24
CIS Deutschland AG hat die Produkte Garantiehebelplan ´07, Garantiehebelplan ´08, Garantiehebelplan ´09, Premium Renditefonds ´10 und GenoHausFonds I aufgelegt und über die CIS Vertriebs AG & Co. KG vertrieben...

Das Geschäftskonzept des Premium Renditefonds ´10 sieht vor, dass Kommanditkapital in Höhe von € 55,4 Millionen einschließlich Agio von Anlegern eingeworben wird. Die Anleger sollen eine feste jährliche Gewinnzuweisung  gutgeschrieben erhalten, die nach Laufzeiten gestaffelt ist. So beträgt die Gewinnzuweisung bei vierjähriger Anlagedauer 4% jährlich und bei fünfunddreißigjährigen Spar- und Anlagedauer 15% jährlich.

Wie diese Renditen erwirtschaftet werden sollen, lässt der Verkaufsprospekt offen, so dass es sich bei der Beteiligung um einen typischen Blind Pool handelt.  Nach 3.1.1. des Verkaufsprospekt strebt die Beteiligungsgesellschaft eine zweistellige Jahresrendite an, was durch den Einsatz von Fremdkapital bewerkstelligt werden soll. Unter der Überschrift "Zinsdifferenzgeschäft" wird erläutert, dass das Fremdkapital dafür sorgen soll, einen höheren Ertrag zu erwirtschaften als bei ausschließlicher Investition des Eigenkapitals.

Nach dem Investitionsplan sollen von den € 55,4 Millionen nur rund 70% investiert werden. Um den Anlegern mit einer langfristigen Spar- und Anlagedauer 15% jährlich zahlen zu können, müsste die Rendite aus der Investition auf über 20% steigen.

Bei dem Garantiehebelplan ´08, der ausweislich des Verkaufsprospekts die Investitionen mit 35% Kommanditkapital und 65 % Bankdarlehen finanzieren soll, hat das Konzept des Zinsdifferenzgeschäfts offenbar noch nicht funktioniert, denn die Bilanz zum 31.12.2009 weist einen Jahresfehlbetrag von rund € 6.000.000,00 aus.

Aufgrund der sehr spekulativen Konstruktion der Produkte der CIS Deutschland AG ist bei der Anlageberatung eine erhebliche Sorgfalt erforderlich. In den uns bekannten Fällen, erfolgte eine Beratung durch die mit dem weiteren Vertrieb beauftragte Carpediem GmbH im Rahmen von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit der Der Freie Berater Verlags GmbH & Co. KG. Eine umfassende Aufklärung über die tatsächlichen Risiken dieser Beteiligungsform erfolgte nicht. Es wurden im Gegenteil von einer Investition in sichere Anlageformen abgeraten und die Produkte der CIS Deutschland AG als sichere und renditestarke Bestandteile der Altersversorgung angepriesen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen einem Anlegerder bei Zeichnung einer Kapitalanlage von einem Anlageberater unvollständig oder falsch über das Produkt und die damit verbundenen  Risiken aufgeklärt oder getäuscht worden ist, gegenüber dem Anlageberater ein Schadensersatzanspruch in Höhe des ihm entstandenen Verlusts zu.

Ein solcher Aufklärungs- und Beratungsfehler kommt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH, III ZR 122/05) beispielsweise dann in Betracht, wenn der Anlageberater oder Anlagevermittler dem Anleger gegenüber die von ihm empfohlene Anlage als "sicher" bezeichnet hat, obwohl diese mehr oder weniger spekulativ, bzw. mit dem Risiko eines Totalverlusts behaftet ist.

Zudem muss ein Anlageberater das von ihm empfohlene Produkt auf seine Plausibilität prüfen und gegebenenfalls von einer Beteiligung abraten. Eine unvollständige und damit fehlerhafte Aufklärung und Beratung liegt regelmäßig auch dann vor, wenn der Anleger von seinem Anlageberater oder Anlagevermittler nicht darauf hingewiesen oder darüber im Unklaren gelassen wurde, dass nur ein vergleichsweise geringer Teil der Anlegergelder überhaupt zu Investitionszwecken verwendet wird, während mit einem Großteil des Geldes sog. Weichkosten bezahlt werden (BGH, II ZR 310/03).

Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte empfiehlt daher allen Anlegern, die eine Beteiligung an den Produkten Garantiehebelplan ´07, Garantiehebelplan ´08, Garantiehebelplan ´09, Premium Renditefonds ´10 und GenoHausFonds I gezeichnet haben, mögliche Schadenersatzansprüche prüfen zu lassen. Wir erstellen für Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung.