BS Invest Bulker Flottenfonds – Falsche Anlageberatung löst Ansprüche auf Schadensersatz aus

21.09.2012 428 Mal gelesen Autor: Christian Grotz
Schiffsfonds wie der BS Invest Bulker Flottenfonds bergen Risiken und sind daher nicht als sichere Kapitalanlage geeignet. Wurden Anleger bei dem Beratungsgespräche hierüber im Unklaren gelassen, stehen Schadensersatzansprüche im Raum.

Der Hamburger Fondsanbieter BS Invest Gesellschaft für Beteiligungsvermittlung legte im Jahr 2004 den Schiffsfonds Bulker Flottenfonds auf. Der Fonds investiert in 5 Massengutfrachter (Bulker). Es handelt sich hierbei um die zwischen 1996 und 1999 erbauten Frachter MS Eilhard Schulte, MS Joost Schulte, MS Jürgen Schulte, MS Robert Schulte und MS Simon Schulte. Ein Schiffsfonds wie der BS Invest Bulker Flottenfonds ist allerdings nicht für jeden Anleger eine geeignete Kapitalanlage.

 

Wurde den Anlegern der BS Invest Bulker Flottenfonds beispielsweise als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Schiffsfonds sind Unternehmen. Dementsprechend handelt es sich bei den Fondsanteilen um  Unternehmensbeteiligung mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Solche Risiken darf eine sichere Kapitalanlage aber nicht aufweisen.

 

Weiterhin handelt es sich bei dem Schiffsfonds BS Invest Bulker Flottenfonds auch nicht um eine Kapitalanlage, bei der das investierte Geld jederzeit verfügbar ist. Zwar können Anteile an geschlossenen Fonds auf dem Zweitmarkt veräußert und zu Geld gemacht werden, jedoch hängt dies davon ab, ob sich ein Käufer für die Fondsanteile findet. Der Zweitmarkt ist nicht geregelt. Aufgrund dessen ist das im BS Invest Bulker Flottenfonds investierte Geld auch nicht jederzeit problemlos verfügbar.

 

Wurden Anleger über die obigen und weitere Gesichtspunkte falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger bestehen. Anleger des BS Invest Bulker Flottenfonds, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen

 

Weitere Informationen:

Infoseite Rechtsansprüche der Anleger einer Schiffsbeteiligung

 

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