Abmahnung durch Waldorf Frommer i. A. der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung

24.07.2017 66 Mal gelesen Autor: Lars Hämmerling
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH eine Urheberrechtsverletzung an einer Folge der Comedy Serie „The Big Bang Theory“ ab. Die Abmahnung den Vorwurf eines Rechtsverstoßes auf einem sogenannten P2P- Netzwerk zum Gegenstand.

Wir berichteten in unseren Rechtstipps bereits häufiger über Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Die Kanzlei Waldorf Frommer ist eine Großkanzlei mit Sitz in München und verfolgt für viele Mandanten der Film- und Musikbranche Urheberrechtsverstöße auf sogenannten Filesharing-Portalen.

Wie in vielen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wird dem Abgemahnten auch hier vorgeworfen, über seinen Internetanschluss, eine urheberrechtlich geschützte Datei zum Upload angeboten zu haben.  Dieses Mal wird bezüglich der der Folge "The Holiday Summatiion" der Serie "The Big Bang Theory" das öffentliche Zugänglichmachen im Sinne des §19a UrhG auf einer Filesharing Plattform, sowie ein Verstoß gegen das Verbot der Vervielfältigung gemäß §16 UrhG gerügt.

Daher habe der Rechteinhaber und Auftraggeber der Abmahnkanzlei einen Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.  Weiter wird der Abgemahnte aufgefordert, neben den Kosten der Abmahnung auch einen Schadenersatz an die Abmahnkanzlei zu überweisen. Im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung pauschalisiert die Abmahnkanzlei die Gesamtforderung aus Schadenersatz und Anwaltskosten auf  569,50 EUR.

Wie verhalten Sie sich richtig bei einer Filesharing Abmahnung durch Waldorf Frommer?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, beachten Sie drei einfache Regeln:

  1. Frist einhalten
  2. Professionellen Rechtsrat suchen
  3. Ruhe bewahren

Wir raten dringend von der Unterzeichnung der vom Abmahner vorformulierten Unterlassungserklärung ab. Diese Unterlassungserklärung ist in der Regel zum Nachteil des Abgemahnten zu weit gefasst und stellt oft ein Schuldeingeständnis dar. Mit einem Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Urheberrechts können Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die einerseits den Anforderungen des rechtlichen Unterlassungsanspruchs genügt und andererseits keine unerwarteten Haftungsrisiken für Sie bereithält.

Falls Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, können Sie die Kanzlei Hämmerling und von Leitner Scharfenberg kontaktieren. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, uns in einem kostenlosen Erstgespräch Ihren Fall schildern und von uns sogleich eine anwaltliche Ersteinschätzung erhalten. Aufgrund unserer Erfahrung mit der Verteidigung Abgemahnter der Kanzlei Waldorf Frommer, können wir eine optimale Verteidigungsstrategie für Sie entwickeln, um eine Zahlung an den Abmahner zu vermeiden.

Senden Sie uns Ihre Abmahnung einfach zu oder rufen Sie uns an, wir werden Sie umgehend kontaktieren und eine Verteidigungsstrategie für Sie entwickeln, sodass Sie rechtlich umfassend abgesichert sind.

 

Kontakt:

 

BERLIN

Hohenzollerndamm 196

10717 Berlin

T 030 /206 494 05

F 030 / 206 494 06

E berlin@shrecht.de

W www.shrecht.de

___________________________________

 

HAMBURG

Großneumarkt 20

459 Hamburg

T 040 / 533 087 20

F 040 / 533 087 30

M hamburg@shrecht.de

W www.shrecht.de

___________________________________

 

Partnerschaftsgesellschaft Sitz Berlin:

PR 908 B AG Berlin-Charlottenburg