Die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe mahnt für Anis Mohamed Ferchichi, Künstlername "Bushido", ab. Aktuell geht es um den Film "Zeiten ändern dich". Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im März 2010 erfolgt sein.
Gefordert wird, wie üblich, ein Vergleichsbetrag in Höhe von € 700,00.
Aus dem beigelegten Beschluss des Landgerichts Köln lässt sich allerdings nicht im Einzelnen entnehmen, welche Nachweise dem Gericht vorgelegt worden sind. Zwar wurde ein Beschluss gem. § 101 Abs. 9 UrhG erlassen. Dies heißt aber zunächst nicht viel, da nach unserer Einschätzung das Landgericht Köln mittlerweile so viele gerichtliche Beschlüsse fassen muss, dass wohl eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls nur begrenzt möglich ist. Auch wird nicht die im Beschluss zitierte Anlage ASt 1 vorgelegt, auf die angeblich die IP-Adresse genannt sein soll.
Wie so oft ergeben sich da für den Betroffenen Fragen über Fragen, ohne dass abschließend beurteilt werden kann, ob die Abmahnung berechtigt ist.
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Feil Rechtsanwälte