Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Rasch wegen „Immer da wo Du bist bin ich nie“ von Element of Crime

08.02.2010 904 Mal gelesen Autor: Kai Jüdemann

Zurzeit mahnt die Hamburger Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte u.a. wegen des Albums "Immer da wo Du bist bin ich nie" von Element of Crime ab.

 

Die Abmahnung erfolgt im Namen des Rechtsinhabers, der Universal Music GmbH. Von den Betroffenen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt sowie die Zahlung von Schadenersatz und Rechtsanwaltskosten. Von den Abgemahnten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag von 1.200,00 EUR gefordert.

Behauptet wird, dass der Abgemahnte die urheberrechtlich geschützten Werke über Internettauschbörsen bzw. Peer-to-Peer Netzwerke zum Download bereit gestellt hat.

Die Unterlassungserklärung umfasst das gesamte Repertoire der Universal Music GmbH und geht daher weit über die konkrete Verletzungshandlung hinaus. Da die Annahme der vorgefertigten Unterlassungserklärung dazu führt, dass Rechtsverletzungen in Bezug auf das Repertoire der Gegenseite bis zu dreißig Jahre lang zu Vertragsstrafen führen können, sollte die Erklärung auf jeden Fall modifiziert werden.

Auf keinen Fall sollte  keine Reaktion erfolgen, da andernfalls eine einstweilige Verfügung bzw. eine Klage auf Unterlassung droht. Angesichts der hohen Streitwerte eine teure Folge.

Im Fall der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und deren Annahme reduziert sich der Streitwert auf den Schadens- bzw. Aufwendungsersatz. Die mit einem solchen Verfahren verbundenen Kosten liegen somit wesentlich niedriger.

Ob die Gegenseite Ansprüche auf Schadens- bzw. Aufwendungsersatz hat, ist im Wesentlichen davon abhängig, ob der Anschlussinhaber seinen Sorgfalts- und Prüfungspflichten nachgekommen ist. Die Rechtsprechung ist zu den Anforderungen hieran nicht einheitlich. So winken Gericht wie das LG Köln Ansprüche mit fast absurder Argumentation durch. Eine Rechtsprechung, die hoffentlich keinen Bestand hat.

Die Erfolgsaussichten einer Verteidigung sind immer von den Umständen des konkreten Einzelfalles abhänigig. Oft ist es möglich, mit den Kanzleien, die Rechteinhaber vertreten, Vergleiche abzuschließen, die unter den geforderten Beträgen liegen.

Sollten Sie eine Abmahnung von Rasch oder anderen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Beratung und der Entwicklung einer auf Ihren Fall abgestimmten Strategie zur Verfügung. Die Kosten teilen wir Ihnen auf Anfrage mit.