Abmahnung Textilkennzeichnung

16.10.2009 1548 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24

Das Textilkennzeichnungsgesetz regelt die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Textilkennzeichnung. Häufig werden fehlende oder falsche Textilkennzeichnungen abgemahnt. Dabei sind nicht nur die "klassischen Textilien" zu kennzeichnen, sondern auch Bezugsstoffe für Möbel, Möbelteile, Schirme, Teile von Matratzen und Campingartikel sowie Futterstoffe von Schuhen und Handschuhen und auch Fußbodenbeläge. § 5 des Textilkennzeichnungsgesetzes verlangt, dass die Gewichtsanteile in Prozentsatz des Netto-Textilgewichtes anzugeben sind.

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