Waldorf Frommer Abmahnung „Mad Max, Fury Road“ | Zahlen und unterschreiben Sie nichts!

05.09.2015 171 Mal gelesen Autor: Dipl.-Jur. Björn Wrase
Waldorf Frommer Abmahnung erhalten? Zahlen und unterschreiben Sie nichts, bevor das Bestehen einer Haftung nicht eingehend geprüft wurde. Nehmen Sie unsere kostenfreie, telefonische Erstberatung in Anspruch.

Es gibt heutzutage die unterschiedlichsten Möglichkeiten, sich einen Film anzusehen. Dabei setzt sich immer häufiger die gemütliche und kostengünstige Variante durch, sich einen Film zuhause über das Internet herunterzuladen. In dem Zusammenhang kommt es aber immer öfter zu Fällen des Filesharings, worunter das widerrechtliche Verbreiten von Dateien wie Filme, Musik oder Spiele über den eigenen Internetanschluss zu verstehen ist. Dieser als Urheberrechtsverletzung geltender Verstoß wird immer häufiger mit anwaltlichen Abmahnungsschreiben belegt, wobei die Waldorf-Frommer-Abmahnung eine der wohl bekanntesten oder berüchtigtsten ist. Ganz gleich, ob entsprechende Vorwürfe gerechtfertigt sind oder nicht, ist bei einer solchen Waldorf-Frommer-Abmahnung immer höchste Vorsicht geboten.



Vorsicht vor voreiligen Reaktionen auf die Waldorf Frommer Abmahnung

In einem aktuellen Fall ging es zum Beispiel um das widerrechtliche Verbreiten des Films "Mad Max, Fury Road". Da die Warner Bros. Entertainment GmbH als Rechteinhaber niemals ihr Einverständnis für ein solches Filesharing erteilt hatte, erhielt der Anschlussinhaber eine Waldorf Fromer Abmahnung, in der zahlreiche Forderungen geltend gemacht wurden.

So soll er zum einen eine Unterlassungserklärung unterschreiben, mit der er sich verpflichtet, nie mehr einen solchen Verstoß zu begehen. Ansonsten kämen empfindliche Vertragsstrafen auf ihn zu. Zum anderen fordert die Kanzlei zur Begleichung von Anwaltskosten und Schadenersatzforderungen einen Vergleichsbertrag von 815,00 Euro.

Wie schon erwähnt, sollte man niemals ggf. aus Angst vor schwerwiegenden Folgen sofort auf diese Forderungen der Waldorf-Frommer-Abmahnung eingehen. Eine Unterlassungserklärung muss stets modifiziert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden, sofern überhaupt eine Haftung besteht. Es sollt viel Wert auf eine modifizierte Unterlassungserklärung gelegt und am besten die Hilfe eines Anwalts in Anspruch genommen werden.

Zu hoch sind in der Regel auch die geforderten Vergleichsbeträge wie hier die 815,00 Euro. Selbst wenn man wirklich ein solches Filesharing begangen hat und dieses auch eindeutig nachgewiesen wird, ist es durchaus mit Hilfe eines Anwalts möglich, die Höhe der Forderung zu reduzieren. Ohne irgendwelche Fristen verstreichen zu lassen, sollte man daher bei einer solchen Abmahnung immer ein professionelles, rechtliches Auge über die Unterlagen schauen lassen, um seine Rechte und Möglichkeiten besser abschätzen zu können. Nicht selten werden von gerichtlicher Seite solche Verfahren auch eingestellt, weil die Beweise des Rechteinhabers nicht für eine Verurteilung ausreichen.

Handlungsempfehlung

Sollten Sie eine Abmahnung der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Keine Kontaktaufnahme zur abmahnenden Kanzlei.
  • Keine Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung.
  • Keine Zahlung an Waldorf Frommer.
  • Lassen Sie sich rechtlich beraten, wie in Ihrem konkreten Fall weiter zu verfahren ist.

Senden Sie uns die Abmahnung zur kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen. Sollten Sie anschließend an einer Vertretung durch unsere Kanzlei interessiert sein, halten wir dafür faire und transparente Pauschalanagebote bereit.