Waldorf-Frommer-Abmahnung „Der Hobbit" (Film) | Zahlen und unterschreiben Sie nichts!

23.08.2015 106 Mal gelesen Autor: Dipl.-Jur. Björn Wrase
Haben Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten? Reagieren Sie mit unserer Hilfe richtig darauf. Wir bieten eine kostenfreie, telefonische Ersteinschätzung.

Die auf die Durchführung von Abmahnungen spezialisierte Kanzlei Waldorf Frommer konfrontiert wieder einmal Anschlussinhaber mit umfangreichen Forderungen für die vermeintliche Täterschaft einer im Internet begangenen Urheberrechtsverletzung. Von dem Abgemahnten gefordert wird hierbei die Abgabe einer Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Schadensersatzes und Erstattung der Kosten für die Abmahnung in Höhe von insgesamt 815,00 Euro.

Waldorf-Frommer-Abmahnung

Die Kanzlei Waldorf Frommer steht dabei in letzter Zeit immer wieder im medialen Fokus. Gegenstand der umfangreichen Berichterstattung ist regelmäßig die Durchführung von massenhaften Abmahnungen aufgrund von vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen im Internet. Waldorf Frommer vertritt in diesem Zusammenhang zahlreiche große Produktionsfirmen und Inhaber von urheberrechtlichen Verwertungsrechten und ist insbesondere für ihr unnachgiebiges Vorgehen gegen die beschuldigten Rechtsverletzter bekannt. In dem vorliegenden Fall wird Waldorf Frommer dabei für die Universum Film GmbH tätig.

Diese ist Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Actionfilm "Dredd" aus dem Jahr 2012. Dieser wurde nach Darstellung der Abmahnung von dem Anschlussinhaber urheberrechtswidrig im Internet verbreitet. Auslöser hierfür ist in der Regel die Nutzung von Angeboten zum Filesharing im Internet.

Was ist Gegenstand der Waldorf-Frommer-Abmahnung?

Das Filesharing ermöglicht hierbei den schnellen Austausch von Dateien zwischen verschiedenen Personen, birgt aber gleichzeitig auch die Gefahr von Urheberrechtsverletzungen. Diese können durchaus auch ohne konkrete Veranlassung des Nutzers und sogar ohne dessen Kenntnis begangen werden, da im Rahmen des Filesharings die Internetverbindung der beteiligten Personen grundsätzlich für den Upload von Dateien bereitgestellt wird. Unter diesen hochgeladenen Dateien befand sich im konkreten Fall offensichtlich auch der Film "Dredd".

Nachdem die IP-Adresse des Nutzers einem bestimmten Internetanschluss zugeordnet werden kann, erhält der Inhaber dieses Anschlusses in der Folge die unliebsame Post von Waldorf Frommer. Unabhängig von der tatsächlichen Täterschaft werden die Forderungen dabei grundsätzlich zunächst gegenüber dem Anschlussinhaber und nicht gegenüber dem konkreten Nutzer geltend gemacht. Möchte der Anschlussinhaber diese Haftung abwenden, muss er weitere mögliche Täter mit Zugang zu dem Internetanschluss benennen können.

Oftmals ist der Abgemahnte jedoch mit der konkreten Situation überfordert. Dies ist in Anbetracht der an die Abmahnung geknüpften enormen wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen durchaus verständlich. Dennoch sollte der Anschlussinhaber zur Wahrung eines effektiven Rechtsschutzes möglichst schnell handeln und sich im besten Fall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Da ein Versäumnis der in der Abmahnung genannten Fristen auch erhebliche prozessuale Folgen haben kann, sollte sich dabei im Ergebnis mit der richtigen Reaktion nicht allzu lange Zeit gelassen werden.

Handlungsempfehlung

Sollten Sie eine Abmahnung der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Keine Kontaktaufnahme zur abmahnenden Kanzlei.
  • Keine Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung.
  • Keine Zahlung an Waldorf Frommer.
  • Lassen Sie sich rechtlich beraten, wie in Ihrem konkreten Fall weiter zu verfahren ist.

Senden Sie uns die Abmahnung zur kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen. Sollten Sie anschließend an einer Vertretung durch unsere Kanzlei interessiert sein, halten wir dafür faire und transparente Pauschalanagebote bereit.

Weitere Informationen und ein Kontaktformular mit Uploadfunktion für die Abmahnung finden Sie unter: https://www.lawst.de/waldorf-frommer-abmahnung/