In den Abmahnungen wollen die Anwälte im Namen ihrer Auftraggeber verschiedene Ansprüche durchsetzen. In der Regel handelt es sich bei den Forderungen um die Zahlung von Schadenersatz- und Aufwendungsersatz sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Beispielsweise sind uns Abmahnungen folgender Kanzleien und Auftraggeber bekannt:
.rka Rechtsanwälte i.A.d. Koch Media GmbH
Schutt Waetke Rechtsanwälte i.A.d. Tobis Film GmbH & Co.KG
Sasse & Partner Rechtsanwälte i.A.d. der WVG Medien GmbH und der Splendid Film GmbH
Waldorf Frommer Rechtsanwälte i.A.d. der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
Rechtsanwalt Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Administration GmbH
c-law Rechtsanwälte i.A.d. Wolfgang Embacher Filmproduktion
FAREDS - Rechtsanwaltsgesellschaft mbH i.A.d. Two Guns Distribution, LLC
Negele Zimmel Greuter Beller i.A.d. M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD
Abmahnungen sind eine spezielle Rechtsmaterie, daher ist es ratsam sich auch an einen auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann Ihnen dabei helfen. Insbesondere kann dieser eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung für Sie anfertigen, die die Gegebenheiten Ihres Einzelfalls berücksichtigt und einbezieht.
Zwar finden sich im Internet auch kostenlose Unterlassungserklärungen, diese sind jedoch häufig von juristischen Laien entworfen und können Risiken bergen, die auf den ersten Blick nicht zu überschauen sind. Daher sollten Sie sich mit Ihrer Abmahnung gleich an einen fachkundigen Anwalt wenden.
Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung gerne zur Verfügung. In einem kostenlosen Erstgespräch erläutern wir Ihnen Kosten und Risiken der Verteidigung gegen eine Abmahnung.
Ihr
Lars Hämmerling
-Rechtsanwalt-
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