Rush - Alles für den Sieg Abmahnung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

19.02.2014 220 Mal gelesen Autor: Katharina von Leitner-Scharfenberg
Die Universum Film GmbH lässt durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München das geschützte Filmwerk " Rush - Alles für den Sieg" abmahnen. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer  versenden im Auftrag von Universum Film GmbH  Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Rush - Alles für den Sieg" durch öffentliche Zugänglichmachung in sog. Tauschbörsen im Internet (Filesharing). Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages bis zu i. H. v. 815,00 EUR.

Den Betroffenen wird vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Werk in einem Peer-to-Peer-Netzwerk über ihren Internetanschluss illegal in einer Tauschbörse angebotenen zu haben.

Das sollten Sie beachten:

1.       Ignorieren Sie nicht die Abmahnung!

Wer eine Abmahnung ignoriert, riskiert ein kostspieliges Gerichtsverfahren. Denn der Abgemahnte ist verpflichtet, auf eine Abmahnung zu reagieren. Entweder muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, oder aber die Ablehnung schriftlich begründet werden. Die Abmahnung muss auch nicht per Einschreiben verschickt werden. Denn im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten muss hier die Abmahnkanzlei nur nachweisen, dass sie Abmahnung abgeschickt hat.

2.       Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig!

Eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung kann nicht widerrufen oder angefochten werden, weil man in "Zeitnot" oder aus "Panik" unterschrieben hat. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein LEBEN lang gültig. Vorsicht ist insbesondere vor dem voreiligen Unterschreiben der beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung geboten. Regelmäßig sind diese vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weit gefasst und enthalten für den Abgemahnten ungünstige Regelungen, die er nicht eingehen muss! In den meisten Fällen sollte die Unterlassungserklärung modifiziert werden.

3.       Beachten Sie die Frist!

Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie. Der Unterlassungsanspruch kann von den Abmahnkanzleien auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchgesetzt werden, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung stattfindet. Sie müssten dann zusätzlich auch noch die Kosten des einstweiligen Verfahrens tragen. Das sind bei einem Streitwert von 25.000 EUR hohe Mehrkosten, die durch die richtige Reaktion vermieden werden können!

Bewahren Sie Ruhe - Ich helfe Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis!

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