Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte „Lockout“ – i. A. v. Universum Film GmbH

04.12.2012 417 Mal gelesen Autor: Katharina von Leitner-Scharfenberg
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München verschicken im Auftrag von Universum Film GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film-Werk „Lockout“ durch öffentliche Zugänglichmachung in sog. Tauschbörsen. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und 956 EUR!

Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München verschicken im Auftrag von Universum Film GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film-Werk "Lockout" durch öffentliche Zugänglichmachung in sog. Tauschbörsen. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes i. H. v. 956 EUR. Hier erfahren Sie hier wie Sie richtig reagieren.

 Das sollten Sie beachten:

1. Ignorieren Sie nicht die Abmahnung!

Wer eine Abmahnung ignoriert, riskiert ein kostspieliges Gerichtsverfahren. Denn der Abgemahnte ist verpflichtet, auf eine Abmahnung zu reagieren. Entweder muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, oder aber die Ablehnung schriftlich begründet werden. Die Abmahnung muss auch nicht per Einschreiben verschickt werden. Denn im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten muss hier die Abmahnkanzlei nur nachweisen, dass sie Abmahnung abgeschickt hat

2. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig!

Eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung kann nicht widerrufen oder angefochten werden, weil man in "Zeitnot" oder aus "Panik" unterschrieben hat. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein LEBEN lang gültig. Vorsicht ist insbesondere vor dem voreiligen Unterschreiben der beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung gewarnt. Regelmäßig sind diese vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weit gefasst und enthalten für den Abgemahnten ungünstige Regelungen, die er nicht eingehen muss! In den meisten Fällen sollte die Unterlassungserklärung modifiziert werden.

3.Beachten Sie die Frist!

Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie. Der Unterlassungsanspruch kann von den Abmahnkanzleien auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren durchgesetzt werden, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung stattfindet. Sie müssten dann zusätzlich auch noch die Kosten des einstweiligen Verfahrens tragen. Das sind bei einem Streitwert von 25.000 EUR hohe Mehrkosten, die durch die richtige Reaktion vermieden werden können!

Bewahren Sie Ruhe - Ich helfe Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis!

Die telefonische Ersteinschätzung bei Filesharing Abmahnungen ist kostenlos!

Weitere Informationen über Abmahnungen und wie Sie Fehler vermeiden können, finden Sie auf meinem HILFE-PORTAL für Abgemahnte www.Abmahnung-Hilfe.Info

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückruf-Service. Wir sind auch am Wochenende für Sie da! Mo-Fr. 8.00 Uhr - 21. Uhr, Sa So 10.00 Uhr - 18.00 Uhr. Die Ersteinschätzung Ihres Falles ist kostenlos. Ebenso können Sie mir kostenlos und unverbindlich die Abmahnung zur Prüfung hochladen.

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