Filesharing-Schadensersatz: DigiProtect unterbreitet deutlich reduziertes Angebot

22.05.2012 395 Mal gelesen Autor: Andreas Schwartmann
Die DigiProtect GmbH hat ihre Anwälte gewechselt und unterbreitet durch diese derzeit ein Angebot auf Zahlung deutlich reduzierten Schadensersatzes. Sollten Betroffene dies annehmen?

Die Frankfurter Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH lässt regelmäßig Urheberrechtsverletzungen an Musikstücken abmahnen, an denen ihr Rechte zustehen. In letzter Zeit waren dies zum Beispiel die Werke "Nur in meinem Kopf" des Musikers Andreas Bourani oder das Stück "Storytime" der Band Nightwish.

Mir liegen mehrere Abmahnungen im Auftrag der DigiProtect durch die Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Schalast & Partner vor, in denen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung pauschalen Schadensersatzes gefordert werden - angeboten wurde meinen Mandanten eine Vergleichszahlung von 550 EUR, um die Angelegenheiten zu erledigen.

Meine Mandanten haben diese angebotenen Zahlungen u.a. deswegen nicht geleistet, da sie nach diesseitiger Auffassung weit überhöht sind.

Dies hat nun offenbar auch die DigiProtect eingesehen und die Zusammenarbeit mit der Kanzlei Schalast & Partner beendet. In mehreren Abmahn-Angelegenheiten liegen mir nämlich nun Schreiben der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor, in denen diese unter Vorlage einer Vollmacht erklärt, "ab sofort von der DigiProtect Gesellschaf zum Schutze digitaler Medien mbH mit der Verfolgung der Autorenrechte" betraut worden zu sein. Es wird nun angeboten, die jeweilige Angelegenheit durch Zahlung von 199 EUR abzuschließen.

Die ursprüngliche Forderung wurde also um mehr als die Hälfte reduziert. Ob ich meinen Mandanten raten werde, dieses reduzierte Angebot anzunehmen, hängt natürlich vom Einzelfall ab. Wer nachweislich keine Rechtsverletzung begangen hat und auch nicht als Störer in Betracht kommt, sollte natürlich überhaupt keine Zahlung leisten.

Betroffene sollten deshalb auch ohne anwaltliche Rücksprache das neue "einmalige" Angebot nicht annehmen, sondern zunächst klären lassen, ob überhaupt eine Zahlungspflicht bestehen kann.

Aber die Schreiben der Kanzlei CGM zeigen, dass sich zumindest bei der DigiProtect die Einsicht durchzusetzen scheint, dass sich überhöhte Forderungen kaum durchsetzen lassen. So hat die Rechtsprechung zuletzt mehrfach überhöhte Forderungen aus Abmahnungen zurecht gestutzt - dem scheint das neue Angebot der DigiProtect Rechnung tragen zu wollen.