Abmahnung der Rechtsanwälte Lubberger – Lehment aus Berlin für die Clarins GmbH

12.03.2012 831 Mal gelesen Autor: Dr. Oliver Wallscheid, LL.M.
Abmahnung der Clarins GmbH – Marken: Thierry Mugler, Clarins, Azzaro und Porsche Design

Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lubberger  - Lehment  aus Berlin für die Clarins GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, der Händler habe markenrechtlich geschützte Produkte angeboten, die erstmals außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums in den Verkehr gebracht wurden. Weiter wird behauptet, dies stelle eine Markenverletzung im Sinne der §§ 14 Abs. 1 iVm § 24 Abs. 1 MarkenG dar.

Betroffene werden aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung zu erteilen.

Ferner wird die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 100.000,00 € verlangt.

Betroffenen ist anzuraten, den Vorwurf genau zu prüfen und die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben.

Wurde die Ware von einem Zwischenhändler erworben, ist zu prüfen, ob dem abgemahnten Händler Regressansprüche gegen den Zwischenhändler zustehen.

Die Rechtsanwälte am Kreuztor aus Münster (Internetrecht-NRW) verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Abwehr markenrechtlicher und/oder wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.

Für eine erste kostenlose Einschätzung* des Sachverhaltes stehen wir Ihnen unter

0251/20 86 80 30 oder info@ra-kreuztor.de zur Verfügung.

 

*bis auf die üblichen Telefongebühren