Waldorf Frommer Abmahnung - "Bring mich nach Hause" von "Wir sind Helden"

31.03.2011 456 Mal gelesen Autor: Dr. Oliver Wallscheid, LL.M.
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer vor. Abgemahnt wird die unerlaubte Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen und im vorliegenden Fall das Werk "Bring mich nach Hause" der Gruppe "Wir sind Helden".

Abmahnungen sollten grundsätzlich nicht auf die "leichte Schulter" genommen und ignoriert werden. Gleichwohl sollte die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgegeben werden. Waldorf Frommer fordert regelmäßig Erklärungen mit beispielsweise folgenden, problematischen Inhalten:

".es absofort zu unterlassen, geschützte Werke von Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen."

Des Weiteren sind die Fristen immer extrem kurz gesetzt (Wenige Tage, 12.00 Uhr, etc.). Wir empfehlen unseren Mandanten, sich  nicht von dem recht beeindruckenden Schreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer  vorschnell unter Druck setzen zu lassen und die Angelegenheit zu prüfen. Soweit die Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung besteht, ist es erforderlich diese exakt auf denEinzelfall abzustimmen und zu modifizieren. In vielen Fällen kann durch anwaltliche Hilfe die gegnerische Kostenforderung reduziert werden. Gerade bei den Rechtsanwälten Waldorf Frommer konnten wir in der Vergangenheit bereits erhebliche Kostenreduzierungen zu Gunsten unserer Mandantschaft durchsetzten und die Angelegenheiten abschließend beenden. Ergibt die Prüfung des Sachverhaltes jedoch, dass der Gegenseite keine Ansprüche zustehen, raten wir dazu diese auf keinen Fall vorschnell zu erfüllen.

Wir raten zudem davon ab, direkt mit den abmahnenden Rechtsanwälten Kontakt aufzunehmen. So kann beispielsweise die Aussage, es seien "doch nur die Kinder" gewesen, bereits eine Haftung der Eltern begründen.