Rechtswörterbuch

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Darlehen

 Normen 

§§ 488 - 512 BGB (Gelddarlehen)

§§ 607 - 609 BGB (Sachdarlehen)

MaBV

 Information 

Ein Darlehensvertrag ist ein Vertrag, durch den sich der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer Geld oder andere Sachen zu übergeben, die der Darlehensnehmer später in gleicher Menge und Güte zurückzugeben hat.

Die Gewährung des Darlehens kann entgeltlich oder unentgeltlich vereinbart werden. Das Entgelt besteht in den meisten Fällen entweder in einer Verzinsung der Darlehenssumme oder einem Disagio, einem Geldbetrag, der vor der Auszahlung des Geldes von der Darlehenssumme abgezogen wird.

Eine Mitdarlehensnehmerschaft liegt - ungeachtet der konkreten Vertragsbezeichnung - nur vor, wenn die Person ein eigenes sachliches und/oder persönliches Interesse an der Kreditaufnahme hat sowie als gleichberechtigter Partner über die Verwendung des Darlehens mitentscheiden darf. In den anderen Fällen ist lediglich eine Mithaftung gegeben, deren Sittenwidrigkeit sich bei Ehegatten / Lebenspartnern nach den Grundsätzen einer Bürgschaft beurteilt (BGH 25.01.2005 - XI ZR 325/03).

Im BGB wird zwischen folgenden Formen von Darlehensverträgen unterschieden, wobei der Gelddarlehensvertrag als Darlehensvertrag bezeichnet wird, während der Sachdarlehensvertrag auch im Gesetz als solcher bezeichnet wird:

 Siehe auch 

Arbeitgeberdarlehen

Bürgschaft

Disagio

Dispositionskredit

E-Commerce - Verbraucherkredit

Gelddarlehensvertrag

Girovertrag

Hypothekenpfandbrief

Immobiliendarlehensvertrag

Preisangabe bei Krediten

Sachdarlehensvertrag

Sittenwidrigkeit

Vorfälligkeitsentschädigung

BGH 02.04.2009 - IX ZR 236/07 (Anfechtung von kapitalersetzenden Darlehen in der Insolvenz des darlehensgebenden Gesellschafters)

BGH 24.11.2003 - II ZR 171/01 (Darlehensgewährung an Gesellschafter als verbotene Ausschüttung)

BFH 09.07.2002 - IX R 65/00 (Schuldzinsen bei einem Darlehen für die Anschaffung eines teilweise vermieteten und teilweise selbstgenutzten Gebäudes)

BFH 18.01.2001 - IV R 58/99 (Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung eines Darlehensvertrages unter Angehörigen)

BVerwG 08.09.2005 - 3 C 50/04 (Rückforderung eines Darlehns der öffentlichen Hand)

Albrecht/Karahan/Lenenbach: Fachanwaltshandbuch für Bank- und Kapitalmarktrecht; 1. Auflage 2010

Bayer/Lieder: Darlehen der GmbH an Gesellschafter und Sicherheiten aus dem GmbH-vermögen für Gesellschaftsverbindlichkeiten; Zeitschrift für das Gesellschaftsrecht - ZGR 2005, 133

Enger/Schidl: Verkaufte Darlehen in der Insolvenz des Darlehensgebers; Wertpapier-Mitteilungen - WM 2005, 60

Schimansky/Bunte/Lwowski: Bankrechts-Handbuch; 4. Auflage 2011