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Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: MaBV
Gliederungs-Nr.: 7104-6
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter
(Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 1990 (BGBl. I S. 2479)

Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 9. Mai 2018 (BGBl. I S. 550)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Anwendungsbereich1
Sicherheitsleistung, Versicherung2
Besondere Sicherungspflichten für Bauträger3
Verwendung von Vermögenswerten des Auftraggebers4
Hilfspersonal5
Getrennte Vermögensverwaltung6
Ausnahmevorschrift7
Rechnungslegung8
Anzeigepflicht9
Buchführungspflicht10
Informationspflicht und Werbung11
Unzulässigkeit abweichender Vereinbarungen12
(weggefallen)13
Aufbewahrung14
Umfang der Versicherung15
Versicherungsbestätigung; Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens15a
Weiterbildung15b
Prüfungen16
Rechte und Pflichten der an der Prüfung Beteiligten17
Ordnungswidrigkeiten18
Anwendung bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung19
Übergangsvorschriften20
Berlin-Klausel21
 22
  
 Anlage 1
Anforderungen an die Qualität der WeiterbildungsmaßnahmeAnlage 2
Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach § 34c Absatz 2a GewO i. V. m. § 15b Absatz 1 MaBVAnlage 3