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Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
Bundesrecht
Titel: Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BPersVG
Gliederungs-Nr.: 2035-4
Normtyp: Gesetz

Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)

Vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 693)

Außer Kraft am 15. Juni 2021 durch Artikel 25 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1614) (1)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht *§§
  
Erster Teil 
Personalvertretungen im Bundesdienst 
  
Erstes Kapitel 
Allgemeine Vorschriften 
  
Geltungsbereich1
Stellung der Gewerkschaften/Vereinigungen der Arbeitgeber2
Verbot abweichender Regelung durch Tarifvertrag3
Beschäftigte im öffentlichen Dienst4
Gruppen5
Dienststellen6
Handeln für die Dienststelle7
Schutzbestimmungen8
Schutz Auszubildender in besonderen Fällen9
Geheimhaltungspflicht10
Dienstunfall11
  
Zweites Kapitel 
Personalrat, Stufenvertretung, Gesamtpersonalrat, Personalversammlung 
  
Erster Abschnitt 
Wahl und Zusammensetzung des Personalrates 
  
Errichtung12
Wahlberechtigung13
Wählbarkeit14
Neuerrichtung einer obersten Dienstbehörde/einer Dienststelle15
Zahl der Mitglieder16
Vertretung der Minderheitsgruppen17
Abweichende Verteilung der Sitze18
Wahlvorschriften19
Bestellung des Wahlvorstands20
Wahl des Wahlvorstands21
Bestellung des Wahlvorstands durch den Leiter der Dienststelle22
Vorbereitung/Durchführung der Wahl23
Wahlschutz/Wahlkosten24
Wahlanfechtung25
  
Zweiter Abschnitt 
Amtszeit des Personalrates 
  
Regelmäßige Amtszeit26
Zeitpunkt der Wahlen27
Verletzung gesetzlicher Pflichten28
Erlöschen der Mitgliedschaft29
Ruhen der Mitgliedschaft30
Ersatzmitglieder31
  
Dritter Abschnitt 
Geschäftsführung des Personalrates 
  
Vorsitzender32
Wahl weiterer Vorstandsmitglieder33
Einberufung der Sitzungen34
Personalratssitzungen35
Teilnahme der Gewerkschaften36
Beschlüsse37
Gemeinsame/Gruppenspezifische Angelegenheiten38
Aussetzung von Beschlüssen39
Teilnahme der Jugend- und Auszubildenden-/Schwerbehindertenvertretung/Vertretung der nichtständig Beschäftigten40
Sitzungsniederschrift41
Geschäftsordnung42
Sprechstunden43
Kosten/Sachaufwand44
Umlageverbot45
  
Vierter Abschnitt 
Rechtsstellung der Personalratsmitglieder 
  
Ehrenamtliche Tätigkeit. Arbeitsversäumnis/Freistellungen46
Außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen. Versetzung/Abordnung47
  
Fünfter Abschnitt 
Personalversammlung 
  
Zusammensetzung/Teilversammlung48
Regelmäßige Personalversammlungen49
Zeitpunkt/Verdienstausfall50
Themen51
Beauftragte der Verbände. Leiter der Dienststelle52
  
Sechster Abschnitt 
Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat 
  
Stufenvertretungen53
Anwendbarkeit von Personalratsvorschriften54
Gesamtpersonalrat55
Wahl/Geschäftsführung des Gesamtpersonalrats56
  
Drittes Kapitel 
Jugend- und Auszubildendenvertretung, Jugend- und Auszubildendenversammlung 
  
Errichtung57
Wahlberechtigung/Wählbarkeit58
Zahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter. Zusammensetzung59
Wahlvorschriften60
Allgemeine Aufgaben61
Geschäftsführung62
Jugend- und Auszubildendenversammlung63
Bezirks-/Haupt-/Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung64
  
Viertes Kapitel 
Vertretung der nichtständig Beschäftigten65
  
Fünftes Kapitel 
Beteiligung der Personalvertretung 
  
Erster Abschnitt 
Allgemeines 
  
Grundsätze für die Zusammenarbeit66
Grundsätze für die Behandlung der Bediensteten67
Allgemeine Aufgaben68
  
Zweiter Abschnitt 
Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung 
  
Zustimmung zu Maßnahmen im Rahmen der Mitbestimmung69
Beantragung von Maßnahmen im Rahmen der Mitbestimmung70
Einigungsstelle71
Erörterungsrecht im Rahmen der Mitwirkung72
Dienstvereinbarungen73
Durchführung von Entscheidungen74
  
Dritter Abschnitt 
Angelegenheiten, in denen der Personalrat zu beteiligen ist 
  
Mitbestimmung in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer75
Mitbestimmung in Personalangelegenheiten der Beamten76
Mitbestimmung in Personalangelegenheiten besonderer Personengruppen77
Mitwirkung bei innerdienstlichen/sozialen/personellen Angelegenheiten78
Mitwirkung bei Kündigungen79
Mitwirkung bei Abnahme von Prüfungen von Beschäftigten durch die Dienststelle80
Arbeitsschutz81
  
Vierter Abschnitt 
Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrates82
  
Sechstes Kapitel 
Gerichtliche Entscheidungen 
  
Gegenstand der Verwaltungsgerichtsentscheidung83
Fachkammern84
  
Siebentes Kapitel 
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlusssachen 
  
Bundespolizei85
Bundesnachrichtendienst86
Bundesamt für Verfassungsschutz87
Sozialversicherungsträger. Bundesagentur für Arbeit88
Deutsche Bundesbank89
(weggefallen)89a
Deutsche Welle90
Dienststellen des Bundes im Ausland91
Geltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung92
Behandlung von Verschlusssachen93
  
Zweiter Teil 
Personalvertretungen in den Ländern 
  
Erstes Kapitel 
Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung 
  
Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung94
Personalvertretungen in den Ländern95
Stellung der Gewerkschaften/Vereinigungen der Arbeitgeber96
Verbot abweichender Regelungen durch Tarif-/Dienstvertrag97
Wahlvorschriften98
Wahlschutz. Versetzung/Abordnung99
Ehrenamtliche Tätigkeit. Kosten der Personalvertretungen100
Geheimhaltungspflicht. Einsichtsrecht101
Neuwahlen. Verletzung gesetzlicher Pflichten102
Vorschriften zugunsten der Beschäftigten103
Beteiligung in innerdienstlichen/sozialen/personellen Angelegenheiten104
Grundsätze für die Behandlung der Beschäftigten105
Verwaltungsgerichtsentscheidungen106
  
Zweites Kapitel 
Unmittelbar für die Länder geltende Vorschriften 
  
Schutzbestimmungen107
Beteiligung der Personalvertretung in Kündigungsfällen108
Dienstunfall109
  
Dritter Teil 
(weggefallen)110 bis 111
  
Vierter Teil 
Schlussvorschriften 
  
Keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften/karitative und erzieherische Einrichtungen112
(weggefallen)113
(Änderungsvorschriften)114
Ermächtigung für Rechtsverordnungen115
Zeitpunkt für erste Wahlen116
Erstmalige Wahlen zu Jugend- und Auszubildendenvertretungen116a
Übergangsregeln116b
Geltung entsprechender Vorschriften117
Geltung im Land Berlin118
Inkrafttreten/Außerkrafttreten119
(1) Red. Anm.:

zur weiteren Anwendung s. § 131 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1614)

* Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.