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Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Bundesrecht
Titel: Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BBodSchV
Gliederungs-Nr.: 2129-32-2
Normtyp: Rechtsverordnung

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

Vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598, 2716) (1)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
  
Abschnitt 2 
Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen 
  
Besorgnis schädlicher Bodenveränderungen3
Vorsorgeanforderungen4
Zulässige Zusatzbelastung5
Allgemeine Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in den Boden6
Zusätzliche Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht7
Zusätzliche Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht8
  
Abschnitt 3 
Abwehr und Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten 
  
Unterabschnitt 1 
Gefahrenabwehr bei Bodenerosion 
  
Gefahrenabwehr bei Bodenerosion durch Wasser oder Wind9
  
Unterabschnitt 2 
Untersuchung, Bewertung und Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten 
  
Erforderlichkeit von Untersuchungen10
Allgemeine Anforderungen an Untersuchungen11
Orientierende Untersuchung12
Detailuntersuchung13
Sickerwasserprognose14
Bewertung15
Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung16
Sanierungsmaßnahmen, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen, natürliche Schadstoffminderung17
  
Abschnitt 4 
Vorerkundung, Probennahme und -analyse 
  
Vorerkundung18
Allgemeine Anforderungen an die Probennahme19
Besondere Anforderungen an die Probennahme aus Böden in situ20
Besondere Anforderungen an die Probennahme aus Haufwerken21
Zusätzliche wirkungspfadbezogene Anforderungen an die Probennahme bei orientierenden Untersuchungen und Detailuntersuchungen22
Konservierung, Transport und Aufbewahrung von Proben; Probenvorbehandlung, -vorbereitung und -aufarbeitung23
Physikalisch-chemische und chemische Analyse24
  
Abschnitt 5 
Gemeinsame Bestimmungen 
  
Fachbeirat Bodenuntersuchungen25
Ordnungswidrigkeiten26
Zugänglichkeit technischer Regeln und Normen27
Übergangsregelung28
  
Anlagen 
  
Vorsorgewerte und Werte zur Beurteilung von MaterialienAnlage 1
Prüf- und MaßnahmenwertAnlage 2
UntersuchungsverfahrenAnlage 3
Technische Regeln und NormenAnlage 4
(1) Red. Anm.:

Artikel 2 der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung 1 vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598)

1

Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).