Prognose - Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung? OLG Düsseldorf
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Eine Prognose ist eine Aussage über die Zukunft und daher grundsätzlich eine Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung.
Die Bezeichnung als gefälschte Ware kann Unterlassungsanspruch begründen!
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1. Jeder Onlinehändler kennt wohl mittlerweile dieses Problem. Obwohl der über das Internet geschlossene Kaufvertragohne weitere Zwischenfälle und Besonderheiten abgewickelt wurde, erhält der Händler eine Bewertung, mit der man nicht einverstanden ist, weil diese die tatsächlichen Gegebenheiten nicht widerspiegeln.
2.