Öffentliches Recht

Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht ist das größte Rechtsgebiet innerhalb der Rechtsordnung und regelt das Verhältnis der Bürger zum Staat. Es umfasst die Grundrechte und das Verfassungsprozessrecht, das Staatsorganisationsrecht, und das Verwaltungsrecht. Das Verwaltungsrecht unterteilt sich in das allgemeine und besondere Verwaltungsrecht, wie dem Bau-/ Kommunal- und Polizeirecht. Das Straf- und Strafprozessrecht zählt ebenfalls zum öffentlichen Recht. Im Rahmen des Staatsorganisationrechts werden nicht nur die einzelnen Verfassungsorgane und ihre Rechte umschrieben, sondern auch die Gesetzgebungskompetenzen festgelegt.

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