Wann darf ich meinem Mieter kündigen? Das Update für 2023

Als Vermieter den Mietvertrag kündigen 2023
09.05.20231407 Mal gelesen
Um als Vermieter einen Mietvertrag zu kündigen, muss ein Kündigungsgrund vorliegen und die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Beispiel: Eigenbedarf.

Wann darf ich meinem Mieter kündigen? Mieter kündigen wegen Eigenbedarf.

Wie kündigt ein Vermieter seinem Mieter?  

Relevant sind stets Fragen bezüglich der Beendigung von Mietverhältnissen und unter welchen Umständen ein Vermieter seinen Mieter kündigen darf. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Kündigungsgründe und jeweilige Kündigungsfristen sowie die besonderen Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs.

 

Wann liegen Kündigungsgründe vor? Als Vermieter dem Mieter kündigen.

Als Vermieter kann aus unterschiedlichen Gründen die Kündigung ausgesprochen werden. Häufige Gründe sind:

  • Zahlungsverzug: Sofern die Miete nicht oder nicht pünktlich gezahlt wird vom Mieter, kann der Vermieter die Kündigung aussprechen. Jedoch müssen zuvor Abmahnungen erfolgen, durch die eine Fristsetzung zur Nachzahlung gesetzt wird.
  • Vertragsverletzung: Wenn gegen vereinbarte Pflichten aus dem Mietvertrag verstoßen wird, kann der Vermieter ebenfalls die Kündigung aussprechen. Verstöße sind insbesondere die unerlaubte Untervermietung oder die Nichtbeachtung eines etwaigen Haustierverbotes. Auch die Gefährdung der Mietsache kann ein triftiger Grund sein.
  • Störung des Hausfriedens: Wenn der Mieter den Hausfrieden nachhaltig stört, kann der Vermieter auch außerordentlich kündigen. In der Lärmbelästigung oder Belästigung der Nachbarn kann eine solche Störung des Hausfriedens liegen.
  • Eigenbedarf: Wenn der Vermieter oder dessen Angehörige die Wohnung nutzen möchten, kann man Mieter kündigen wegen Eigenbedarf.
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Mietvertrag kündigen Fristen - Wie halte ich Sie ein? 

Die Kündigungserklärung muss schriftlich und fristgemäß erfolgen. Gemäß § 573c BGB beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung in der Regel drei Monate. Sofern der Vermieter die Kündigung nicht bis zum dritten Werktag eines Monats ausspricht, verschiebt sich die Frist darüber hinaus um einen weiteren Monat. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Kündigungserklärung.

Überdies muss eine Kündigungsfrist von sechs Monaten eingehalten werden, wenn der Mietvertrag bereits über fünf Jahre besteht. Nach acht Jahren beträgt die Kündigungsfrist neun Monate. Eine Verkürzung der gesetzlichen Fristen ist unzulässig. Lediglich bei einer außerordentlichen Kündigung kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, wenn das Festhalten an den Kündigungsfristen unzumutbar ist.

 

Sonderfall: Mieter kündigen wegen Eigenbedarf

Die Eigenbedarfskündigung ist ein gesetzlich geregelter Sonderfall und unterliegt besonderen Voraussetzungen gemäß § 573 BGB. Laut Gesetz darf der Vermieter dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er die Wohnung selbst nutzen oder an nahe Verwandte abgeben möchte.

Vermieter, die Ihrem Mieter kündigen wollen, müssen sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten. Andernfalls kann die Kündigung unwirksam sein und der Vermieter muss den Mieter weiterhin in der Wohnung dulden. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um eine rechtskonforme Kündigung auszugestalten.

Besonders bei der Eigenbedarfskündigung müssen Sie als Vermieter sorgfältig vorgehen. Hierbei muss nicht nur ein berechtigter Interessenkonflikt begründet, sondern auch eine Ersatzwohnung angeboten werden, wenn dies für den Vermieter möglich ist. Versuchen Sie stets, ein faires und konstruktives Mietverhältnis aufrechtzuerhalten und im Vorfeld mögliche Konflikte mit dem Mieter zu vermeiden.

 

Um als Vermieter erfolgreich kündigen zu können, ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben genau zu kennen und sich an diese zu halten. Im Falle von Konflikten ist es empfehlenswert, einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen, um Gerichtsverfahren im Vorfeld zu vermeiden. Rechtsanwalt Hermann Kaufmann steht für eine umfassende Beratung zum Thema Mietrecht zur Verfügung: Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

 

Als Vermieter dem Mieter kündigen - Wann liegen Kündigungsgründe vor?

Bei Kündigungen Ihrer Mietverhältnisse helfen wir Ihnen gerne weiter! Kontaktieren Sie unsere Kanzlei unter 04202/638370 oder schreiben Sie uns per E-Mail eine Nachricht an: info@rechtsanwaltkaufmann.de 

 

 

Dieser Artikel ist stark vereinfacht und dient lediglich zu Informationszwecken. Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt ist zu empfehlen! 

 

Quellen

https://mieterengel.de/vermieterkuendigung/ 

https://rechtsanwaltkaufmann.de/baurecht-immobilienrecht-mietrecht/mieter-kuendigen-gruende-fristen