Leasingrecht

Leasingrecht

Das Leasinggeschäft hat sich als Alternative zum Kauf grade in der Autobranche stark durchgesetzt. Dabei zählt es rechtlich gesehen nicht zum Kaufrecht, sondern stellt einen atypischen Mietvertrag dar. Doch mit dem Leasing wird das Leasingobjekt nicht nur für eine bestimmte Zeit gemietet, meist wird vorab zum Ablauf des Vertrages hin ein Kaufpreis vereinbart. Da das Leasing gesetzlich nicht normiert ist spielen die vertraglichen Vereinbarungen im Leasingvertrag eine entscheidende Rolle. Aber auch, wenn das Objekt letztlich nicht gekauft wird, bieten viele Leasinggeber trotz Pauschalvergütungen den Leasingnehmer für Schäden oder ähnliches erneut zur Kasse.

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