Lebensversicherung – Widerspruch ist lukrativer als die Kündigung

Kapitalmarktrecht und Altersvorsorge
23.05.2018103 Mal gelesen
Lebensversicherungen und Rentenversicherungen galten über Jahre als unverzichtbarer Baustein der privaten Altersvorsorge. Inzwischen möchten viele Verbraucher ihre Altersvorsorge lieber auf ein anderes Fundament stellen, da viele Lebens- und Rentenversicherungen nicht die erhoffte Rendite abwerfen.

Niedrige Zinsen und sinkende Überschussbeteiligungen haben dazu geführt, dass viele Verbraucher ihre Lebensversicherung hinterfragen und das Geld lieber anderweitig investieren möchten. Eine Kündigung kommt in der Regel aber nicht in Frage. Dann erhält der Versicherungsnehmer nur den Rückkaufswert zurück und verliert viel Geld, weil der Versicherer beispielsweise auch die Verwaltungs- oder Vertriebskosten berechnet. "Bevor die Police einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung gekündigt wird, sollte geprüft werden, ob auch der Widerspruch möglich ist. Das ist für den Verbraucher zumeist die deutlich lukrativere Möglichkeit", sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Möglich ist der Widerspruch, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde oder er nicht alle notwendigen Informationen rechtzeitig erhalten hat. Dann wurde die Widerspruchsfrist nicht in Lauf gesetzt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Besonders häufig ist dies bei Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell geschlossen wurden, der Fall. Aber auch andere Lebensversicherungen lassen sich auch heute noch widerrufen.

Der Vorteil des Widerspruchs im Vergleich zur Kündigung liegt darin, dass der Versicherungsnehmer seine geleisteten Prämien fast vollständig zurückerhält. Nur für den gewährten Versicherungsschutz kann der Versicherer einen gewissen Betrag einbehalten. Verwaltungs- oder Abschlusskosten darf er aber nicht auf den Verbraucher abwälzen. "Unterm Strich erhält der Verbraucher bei einem Widerspruch der Lebensversicherung oft einige Tausend Euro mehr zurück als bei einer Kündigung der Police", so Rechtsanwältin Gaber.

Dementsprechend wenig begeistert sind die Versicherer bei einem Widerspruch und erkennen diesen nicht an oder behandeln ihn wie eine Kündigung. Davon sollten sich die Verbraucher nicht beeindrucken lassen. Rechtsanwältin Gaber: "Die Rechtslage ist zumeist eindeutig und der Widerspruch durchsetzbar."

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt bundesweit Verbraucher beim Widerruf der Lebens- oder Rentenversicherung und prüft, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.

                

Mehr Informationen: http://www.lebensversicherungswiderruf.de/

 

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Rechtsanwältin Jessica Gaber

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