Starke Marke - echter Wert

Internet, IT und Telekommunikation
01.10.2013406 Mal gelesen
Eine gut eingeführte Marke ist das Kapital eines jeden Unternehmens. Die Entwicklung des Markenportfolios und der Schutz und die Verteidigung des Markenbestandes sind daher zwingend erforderlich für den Erfolg der geschäftlichen Aktivitäten.

Zum Schutz der Dachmarken und deren Relaunches bedarf es somit nicht nur im ersten Schritt der Anmeldung der Marken, sondern auch der fortlaufenden Markenkollisionsprüfungen und des konsequenten und ausnahmslosen Vorgehens gegen Dritte, die identische oder ähnliche Marken nutzen oder sogar für sich zu schützen versuchen. 

Darüber hinaus sollten im Rahmen des Kreativprozesses der Markenfindung und -entwicklung möglichst frühzeitig Recherchen nach etwaigen älteren Marken, Titeln oder Namensrechten durchgeführt werden, um böse Überraschungen zu verhindern. Denn es kommt nicht selten vor, dass Agenturen oder Unternehmen diese Recherchen "im Eifer des Gefechtes" schlicht vergessen oder aus falsch verstandenen Einsparaktionismus heraus nicht für notwendig oder zu teuer befinden. Dies kann dann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die fertig entwickelte Marke nicht genutzt werden kann und nicht nur alle Entwicklungskosten verloren sind, sondern in der Kürze der Zeit ein Ersatz nicht so schnell gefunden werden kann. 

Zur Sicherung der Marken ist daher folgendes zu beachten:

1. Frühzeitige umfassende Recherchen 

In dem Moment, in dem die Agentur erste Kreationen der Marke vorlegt, welche grundsätzlich in Betracht kommen, sollte sofort eine Markenrecherche in Auftrag gegeben werden, um gleich im Vorfeld die Kennzeichen oder Begriffe auszuschließen, für die schon von Dritten identische oder verwechslungsfähige Marken registriert worden sind oder Rechte an solchen Titeln oder Namen bestehen. Nur für die verbleibenden Markenentwürfe sollte dann der Kreativprozess fortgesetzt werden. 

Markenrecherchen werden von spezialisierten Rechtsanwälten, insbesondere von Fachanwälten für Gewerblichen Rechtsschutz oder Patentanwälten angeboten, die entweder selbst Zugriff auf einschlägige Datenbanken haben oder mit Drittanbietern zusammenarbeiten, die derartige Datenbanken vorhalten. 

Die Kosten für Markenrecherchen richten sich nach dem erforderlichen Rechercheumfang, der wiederum je nach der Ausgestaltung der Marke sehr unterschiedlich sein kann. Insbesondere für den Fall, dass Gegenstand der Marke bekannte oder viel genutzte Wörter sind, erscheinen im Rahmen der Kollisionsprüfung häufig eine Vielzahl von Treffern, die alle einer dezidierten Prüfung unterzogen werden müssen, um eine Verwechslungsgefahr ausschließen zu können. 

Der Rechercheaufwand wird in der Regel auf Stundenhonorarbasis abgerechnet.

2. Markenanmeldung  

Ist die Entscheidung für eine Marke oder eine Markenfamilie gefallen, sollte zügig die Markenanmeldung erfolgen. Je nachdem, ob die Marke künftig nur in Deutschland, europaweit oder weltweit eingesetzt werden soll, unterscheidet sich das weitere Vorgehen.

2.1. Deutsche Marken 

Deutsche Marken werden beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen, das seinen Sitz in München und Jena hat.

Jede Marke muss für bestimmte Waren- oder Dienstleistungsklassen eingetragen werden, die in der sogenannten Nizzaer Klassifikation zusammengefasst sind. Der Anmelder kann zwischen derzeit insgesamt 45 Waren- und Dienstleistungsklassen für die Registrierung seiner Marke wählen. Jede Klasse wird durch ihre Überschriften grob umrissen und die Klassifikation enthält dann jeweils eine Vielzahl von Einzelbegriffen in alphabetischer Auflistung.

In der Regel ist es empfehlenswert, sowohl die Überschriften in dem eigenen Waren- und Dienstleistungsverzeichnis aufzuführen, als auch die für den Einsatz der Marke in Betracht kommenden Einzelbegriffe. Alle Angaben sollten nur als Aufzählung aufgeführt werden, weil Formulierungen wie "Unterhaltung, d.h. Veranstaltung von Events" eine Einschränkung nur für den Eventbereich zur Folge hätte und andere Veranstaltungen wie Seminare dann nicht mehr für die angemeldete Marke geschützt wären.

Als Grundgebühr für die Eintragung einer deutschen Marke sind Euro 300,00 an das Patentamt zu entrichten. Dafür kann der Anmelder bis zu drei Klassen auswählen. Von der vierten Klasse an sind pro Klasse jeweils weitere Euro 150,00 zu zahlen. In der Regel werden im Durchschnitt ca. 5 Klassen ausgewählt.

Der Markenschutz entsteht rückwirkend mit dem Tag der Anmeldung, wenn die Marke dann tatsächlich eingetragen wird.

Voraussetzung für die Eintragung einer Marke ist, dass diese unterscheidungskräftig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Kunden mit der Marke eine Verbindung zu den unter der Marke vertriebenen Waren und Dienstleistungen des Unternehmens und zu diesem selbst herstellen. Je phantasievoller die Marke ist, desto eher wird eine Unterscheidungskraft angenommen werden.

Nicht schutzfähig sind z.B. beschreibende Angaben. Für Pizza könnte daher nicht die Klasse für Backwaren geschützt werden.

2.2. Europäische Gemeinschaftsmarken 

Wenn die Marke europaweit eingesetzt werden soll, empfiehlt sich die Registrierung als sogenannte Gemeinschaftsmarke bei dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Madrid (HABM). Mit einer Anmeldung wird die Marke dann in allen europäischen Ländern geschützt.

Die Grundanmeldung kostet für Gemeinschaftsmarken Euro 975,00 inklusive der ersten drei Klassen und ab der vierten Klasse jeweils pro Klasse weitere Euro 175,00.

2.3. Internationale Registrierung

Für den Fall, dass die Marke nur in einem oder wenigen Ländern in Europa geschützt werden soll oder in einzelnen Ländern oder Staaten außerhalb Europas ist eine internationale Registrierung einer dann bereits eingetragenen deutschen Marke oder einer Gemeinschaftsmarke bei der WIPO (World Intellectual Property Organization) in Genf vorzunehmen. Auch hier ist die Nizzaer Klassifikation für die Wahl der Klassen zugrunde zu legen. Die Gebühren variieren dann je nach dem ausgewählten Land.

3. Markenkollisionsprüfungen

Ist ein Markenbestand auf diese Weise umfassend geschützt, sollten Maßnahmen zu dessen Schutz in regelmäßigen Abständen eingeleitet werden. Sinnvoll sind hier fortlaufende Markenkollisionsprüfungen, die ebenfalls von spezialisierten Anwalts- oder Patentanwaltskanzleien angeboten werden. Der Unternehmer erhält dann regelmäßige Informationen über neu angemeldete Marken, die seinen Markenbestand tangieren, weil sie identische oder ähnliche Wörter oder Gestaltungselemente enthalten.

Damit können frühzeitig Maßnahmen wie Widersprüche gegen die Anmeldung der störenden Marke bei den eintragenden Ämtern eingelegt werden, um es gar nicht erst zur Eintragung kommen zu lassen. Sind die Marken bereits eingetragen, kommen im ersten Schritt Abmahnungen und im zweiten Schritt Klagen auf Löschung der Marke in Betracht.

Nur auf diese Weise ist der Markenbestand langfristig gegen Angriffe Dritter geschützt, so das sich der damit verbundene Aufwand in jedem Fall lohnen dürfte.

  

Viola Rust-Sorge

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz in Hannover