Bankbearbeitungsentgelte: Unternehmen erhalten Geld zurück

Bankrecht
30.10.201746 Mal gelesen
- Unternehmen, Freiberufler und Handwerker haben Anspruch auf Kreditgebühren - Spezial Homepage gibt betroffenen Kreditkunden schnelle Hilfe - Wirtschaftspresse geht von 3,5 Mrd. Euro aus

Was Kreditinstitute für den privaten Kreditnehmer nicht dürfen, ist ihnen auch nicht bei Unternehmern - z. B. Gewerbetreibende, Freiberufler, Firmen, Handwerkern - gestattet. Es ist den Banken und Sparkassen nicht erlaubt, die eigenen Kosten auf die Unternehmer abzuwälzen. Dieses hat der Bundesgerichtshof im Sommer 2017 entschieden.

 

 

Die gute Nachricht für Unternehmer, die Kreditverträge abgeschlossen haben, findet in der Wirtschaftspresse ein eindeutiges Echo. So geht Capital-Online davon aus, dass sich Banken mit unberechtigten Forderungen beschäftigen müssen (19.07.2017) und Wirtschaftswoche (19.07.2017 Online Ausgabe) geht von einem Volumen im Milliardenbereich aus, das Unternehmen zusteht.

 

Mit verschiedenen Bezeichnungen verkauften Banken ihren Kunden Darlehen, die mit zusätzlichen, aber ungerechtfertigten Gebühren belastet sind. Eigentlich hätten die Banker es besser wissen müssen, denn bereits im Jahre 2014 mussten Banken eine ähnliche Schlappe erleiden, als es um unzulässige Gebühren bei Privatpersonen ging.

 

Chancen im Schnellcheck testen

 

Damit Unternehmen unkompliziert erfahren, wie ihre Möglichkeiten stehen, haben GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE einen weiteren Schnellcheck erstellt.

 

Der Test kann auf der Seite www.bankbearbeitungsentgelt.de kostenfrei durchgeführt werden. Geben Sie uns Ihre Kreditunterlagen, werden diese von uns ebenfalls ohne Kosten für Sie eingehend geprüft und ermittelt, ob und wieviel Geld sie erhalten könnten.

 

Kostenfreie Rückholung der Kreditgebühren

 

In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kostenfrage. Auf der neu eingerichteten Internetseite zu den Bankgebühren können interessierte Kreditkunden auch erfahren, welche Optionen außerdem zur Verfügung stehen, um auf reiner Erfolgsbasis und vollkommen ohne Risiko die Gelder zurück zu erlangen.

 

Dazu bieten sich zwei Optionen an:

 

  • Prozesskostenfinanzierung

 

Es fallen keine Kosten an. Nur im Erfolgsfall wird eine Quote von dem Betrag, der von der Bank erlangt wird, einbehalten. Das Kostenrisiko für das Unternehmen ist null.

 

  • Sofortauszahlung

 

Die Forderung gegen das Kreditinstitut wird angekauft und das Geld innerhalb weniger Tage auf das Bankkonto überwiesen. Das Unternehmen wird nicht mit dem Aufwand einer Auseinandersetzung belastet - weder arbeits- noch liquiditätsmäßig.

 

Sie haben die Wahl, wie Sie zu Ihrem Recht und damit zu Ihrem Geld kommen.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

 

Manager von Unternehmen haben das Wohl ihres Betriebes im Auge. Sie werden prüfen, welche Optionen bestehen, um das Geschäft von überflüssigen Kosten zu befreien. Auch Verwalter von Vermögen (z. B. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker) können den angebotenen Schnellcheck nutzen.

 

Hilfe für betroffenen Unternehmer:

 

Auf der Internetseite

 

www.bankbearbeitungsentgelt.de

 

können Kreditkunden von Banken und Sparkassen kostenfreie Hinweise erhalten, wie sie sich ihr Geld zurückholen.

 

Dort erfahren sie auch, welche Fristen gelten.

 

Anhaltspunkte für Ihren Anspruch sind z. B. die folgenden Kostenpositionen, auf die Banken keinen Anspruch haben:

 

  • Prüfgebühren
  • Damnum
  • Schätzkosten

 

Quelle: Bundesgerichtshof (BGH), Urt. v. 04. Juli 2017, XI ZR 562/15 und 233/16

 

Göddecke Rechtsanwälte

Auf dem Seidenberg 5

53721 Siegburg

Telefon: 02241/1733-0

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Email: info@rechtinfo.de

 

http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_b/Bankbearbeitungsentgelte_Unternehmen_erhalten_Geld_zurueck.shtml?navid=2