Schiffsfonds MS Conti Amazonit insolvent

Anlegerrecht Investor
18.06.2018106 Mal gelesen
Das Amtsgericht Neubrandenburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Conti 175. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS "Conti Amazonit" am 5. Juni 2018 eröffnet (Az.: 702 IN 337/18). Anleger des Schiffsfonds müssen um ihr investiertes Geld fürchten.

Der Schiffsfonds MS Conti Amazonit wurde 2010 von der Conti Unternehmensgruppe aufgelegt. Anleger konnte sich mit einer Mindestsumme in Höhe von 25.000 Euro an dem Schiffsfonds beteiligen. Das Geld wurde in den Supramax-Bulker MS Conti Amazonit investiert. Der Massengutfrachter war über 12 Jahre an eine südkoreanische Reederei fest verchartert, die jedoch 2013 Insolvenz anmelden musste, so dass die Einnahmen nicht wie erwartet flossen. Seitdem befand sich die Fondsgesellschaft in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die nun schließlich in der Insolvenz endeten. Für die Anleger bedeutet die Insolvenz, dass ihnen hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihres investierten Geldes drohen.

"Allerdings haben die Anleger auch Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen", sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Die weltweite Finanzkrise 2008 versetzte der Handelsschifffahrt einen erheblichen Dämpfer. Bei einem bestehenden Überangebot gingen die Aufträge zurück und die benötigten Charterraten konnten nicht mehr erzielt werden. Das brachte in den vergangenen Jahren etliche Schiffsfonds in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten, die oft genug in der Insolvenz und mit beträchtlichen finanziellen Verlusten für die Anleger endeten.

"In den Anlageberatungsgesprächen hätten die Anleger über die bestehenden Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen. Tatsächlich wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als sichere Geldanlage beworben, die auch zur Altersvorsorge geeignet ist. Die Risiken wurden in den Beratungsgesprächen erfahrungsgemäß häufig nur unzureichend erwähnt oder ganz verschwiegen. Aus einer solchen Falschberatung können Schadensersatzansprüche der Anleger entstanden sein", erklärt Rechtsanwältin Gaber. Zudem hätten die vermittelnden Banken auch über ihre Provisionen aufklären müssen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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Rechtsanwältin Jessica Gaber

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