W-LAN: AG Hamburg verneint Filesharing-Störerhaftung wegen Verwendung von voreingestelltem Passwort

W-LAN: AG Hamburg verneint Filesharing-Störerhaftung wegen Verwendung von voreingestelltem Passwort
21.01.20151331 Mal gelesen
W-LAN Anschlussinhaber können nicht immer wegen Filesharing eines Dritten im Rahmen der Störerhaftung zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie ein vom Werk vorgegebenes Router-Passwort verwendet haben. Dies hat kürzlich das Amtsgericht Hamburg entschieden.

Vorliegend war ein Anschlussinhaber wegen illegaler Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes über eine Tauschbörse im Wege des Filesharing abgemahnt worden, obwohl er diese Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen hatte. Er hatte für seinen L-LAN Router den werkseitig vergebenen WPA2-Schlüssel verwendet. Aus diesem Grunde wollte ihn der Rechteinhaber zur Verantwortung ziehen im Rahmen der Störerhaftung. Er argumentierte damit, dass die Verwendung eines solchen Passwortes mangels hinreichender Sicherheit eine Pflichtverletzung darstelle.

W-LAN: Störerhaftung greift nicht bei Routern individuellem Authentifizierungsschlüssel

Das Amtsgericht Hamburg sah das jedoch anders und wies die Klage des Rechteinhabers u.a. auf Erstattung der Abmahnkosten mit Urteil vom 09.01.2015 (Az.. 36a C 40/14) ab. Das Gericht begründete dies damit, dass eine Pflichtverletzung nur in Betracht kommt, wenn der Hersteller diesen Schlüssel bei einer Vielzahl von anderen Routern ebenfalls verwendet hat. Dies ist jedoch nach den Feststellungen des Gerichtes bei der seit 2004 in er Fritz Box verwendeten Authentifizierungsschlüsseln anders. Diese sind seitdem individuell für jedes Gerät vergeben worden. Insofern kommt hier eine Heranziehung im Wege der Störerhaftung für Filesharing Dritter nicht in Betracht.

Fazit:

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 14.06.2013 (Az.: 30 C 3078/12) ebenso entschieden. Inwieweit ein individueller Authentifizierungsschlüssel verwendet wird, kann normalerweise der Bedienungsanleitung des jeweiligen W-LAN-Routers entnehmen werden.

Gleichwohl sollten Inhaber eines Internetanschlusses mit einer WLAN Verbindung aufgrund der noch nicht abschließend geklärten rechtlichen Situation besser ein individuelles Passwort an ihrem Router verwenden. Dieses sollte ausreichend lang sein (mindestens 20 Zeichen) und von anderen nicht so leicht erraten werden können. Am besten besteht es aus Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen. Ansonsten kann es leicht geknackt werden, was keinesfalls im Interesse des jeweiligen Anschlussinhabers ist.