Verfahren bei Verletzung der Unterhaltspflicht - Beiordnung eines Pflichtverteidigers
Bei dem Vorwurf der Verletzung der Unterhaltspflicht hat der jeweils Angeklagte in der Regel das Problem, dass er sich einen Rechtsbeistand nicht leisten kann.
Das LG Bielefeld (FamRZ 2012, 1175) hat dazu jedoch entschieden, dass bei solchen Verfahren ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, weil der Richter Unterhaltsberechnungen anstellen muss, die der Angeklagte nachvollziehen können muss, wozu er grds. - wie im Zivilverfahren - der Hilfe eines Rechtsanwalts bedarf.
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