Stadt Leipzig muss Eltern Schadensersatz wegen fehlender Kita-Plätze zahlen

Stadt Leipzig muss Eltern Schadensersatz wegen fehlender Kita-Plätze zahlen
03.02.2015500 Mal gelesen
Die Stadt Leipzig muss drei Familien Schadensersatz in Höhe von insgesamt rund 15.000 Euro zahlen, weil sie für die Kleinkinder keinen Kita-Platz zur Verfügung stellen konnte.

Das entschied das Landgericht Leipzig am 2. Februar. "Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Aber auf viele Kommunen könnten jetzt Schadensersatz-Forderungen zukommen", sagt Alexander Heumann, Fachanwalt für Familienrecht aus Düsseldorf.

Seit dem 1. August 2013 haben Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Doch die Realität sieht anders aus. Viele Städte und Gemeinden können diesen Rechtsanspruch nicht erfüllen. Es fehlt an den Kita-Plätzen. "Die Folge ist, dass ein Elternteil zu Hause bleibt und die Betreuung der Kinder übernimmt. Das bedeutet wiederum, dass der Familie das Einkommen fehlt. Jetzt kann aber die Kommune zur Kasse gebeten werden", so Rechtsanwalt Heumann.

So verhielt es sich auch in dem Fall vor dem Landgericht Leipzig. Weil die Stadt für die Kleinkinder der drei Familien keinen Kita-Platz zur Verfügung stellen konnte, blieben die Mütter zu Hause und klagten den Verdienstausfall am LG Leipzig ein. Mit Erfolg. Das LG Leipzig sah eine Verletzung der Amtspflicht seitens der Stadt, da sie nicht ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stellen konnte. Bauliche Verzögerungen seien keine Rechtfertigung. Rechtsanwalt Heumann: "Bisher gab es bundesweit wohl noch keinen vergleichbaren Prozess. Daher dürfte das Urteil des LG Leipzig wegweisend sein und vielen Eltern, die auch keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind gefunden haben, Mut machen."

In ähnlichen Fällen hatten Gerichte entschieden, dass die Kommune die Kosten für eine private Kindertagesstätte übernehmen muss, wenn sie nicht ausreichend öffentliche Betreuungsplätze zur Verfügung stellen kann. "Aber dieses Urteil geht noch einen Schritt weiter", so Heumann. "Damit trug das LG Leipzig der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung."


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Rechtsanwalt Alexander M. Heumann
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