Sorgerecht, Umgangsrecht, Cochemer Modell, Hamburger Praxis, Infos von Fachanwältin für Familienrecht Hamburg unter: www.astrid-weinreich.de

Familie und Ehescheidung
10.05.20112462 Mal gelesen
Trennung und Scheidung, Sorgerrecht, Kinder sind die Leidtragenden, Entwicklung einer Hamburger Praxis nach dem Cochemer Modell. Infos von Fachanwältin für Familienrecht Astrid Weinreich, Hamburg, www.astrid-weinreich.de

Entwicklung eines "Hamburger Modells" - neue Entwicklung beim Umgangs- und Sorgerecht

Die Kinder sind nach wie vor die  Hauptleidtragenden, wenn sich die Eltern trennen. Leider kommt es immer wieder vor, dass der Elternteil, der mit dem Kind nach der Trennung lebt, seine negativen Gefühle, die er gegen seinen Expartner hegt, auch gegenüber den Kindern zum Ausdruck bringt. Diesem Einfluss können sich die Kinder kaum entziehen und es führt häufig dazu, dass sie Umgangstermine mit dem anderen Elternteil nicht mehr wahrnehmen wollen. Vereinbarte Termine werden in der Regel zunehmend abgesagt, die Kinder werden nicht positiv auf Umgangstermine vorbereitet und irgendwann haben sie sich von dem anderen Elternteil und auch deren/dessen Familie, den Großeltern, so entfremdet, dass jeglicher Kontakt abbricht. Im schlimmsten Fall werden den Kindern Briefe, Geburtstags-, Weihnachtsgeschenke und jegliche Versuche der Kontaktaufnahme des anderen Elternteils und/oder auch der Großeltern vorenthalten.

Das Gesetz gibt zwar dem beteiligten Elternteil und auch den Großeltern die Möglichkeit, das Umgangsrecht gerichtlich zu klären. Allerdings setzt  die Umsetzung des Umgangsrechts weiterhin die Kooperationsbereitschaft des mit dem Kind lebenden Elternteils voraus. Auch ausgeurteilte Umgangsverfahren und gerichtlich festgesetzte Umgangstermine werden von dem Elternteil häufig nicht beachtet und der beteiligte Elternteil oder die Großeltern sehen trotz ihres titulierten Umgangsrechts von vollstreckungsrechtlichen Schritten ab, um die Kinder nicht noch mehr zu belasten. Sie resignieren und hoffen darauf, dass sich die Kinder mit Volljährigkeit eines besseren Besinnen und auch den anderen Teil der Familie kennen lernen wollen.

Nicht selten wird jedoch auch der Weg durch die Instanzen (Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof und Europäischer Gerichtshof) gewählt, mit der Folge, dass die Kinder wegen der langen Verfahrensdauer von mehreren Jahren ebenso ohne den anderen Elternteil aufwachsen.

Neben dem Gefühl der Trauer und absoluter Ohnmacht, die häufig bei dem Elternteil und den Großeltern, denen die Kinder entzogen werden, vorherrscht, führt die Entfremdung jedoch auch bei den Kindern zu Verlusten, die kaum wieder gut zu machen sind. Insbesondere, wenn vorher eine liebevolle Beziehung zu dem Kind bestand.

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass Umgangsverfahren, die endlos in die Länge gezogen werden, nicht unbedingt dazu beitragen, bessere Ergebnisse zu erzielen und mit der Reform des familiengerichtlichen Verfahrens zum 1. September 2009 das sog. Vorrang- und Beschleunigungsgebot eingeführt, dass für sämtliche Kindschaftssachen, zu denen auch das Umgangsrecht gehört, gilt. Danach soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens ein Gerichtstermin stattfinden und nicht erst wie es davor üblich war, Monate später. Diese Beschleunigung des Verfahrens in Kindschaftssachen ist an das sog. Cochemer Modell angelehnt, welches ein Richter im Familiengerichtsbezirk Cochem bereits 1992 eingeführt. Er hat streitigen Kindsschaftssachen eine Eilbedürftigkeit zugemessen, weil er davon ausging, dass Eltern und Kinder bereits stark belastet sind, wenn ein Elternteil vor Gericht geht. Verhandlungen wurden danach bereits  innerhalb von 2-3 Wochen terminiert.

Ansonsten bezeichnet das sog. Cochemer Modell eine Arbeitspraxis in familiengerichtlichen Verfahren, die sich durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit  der verschiedenen Personen und Institutionen, die am familiengerichtlichen Verfahren beteiligt sind, auszeichnet.

Sie beruht auch auf der Sichtweise, dass immer die Kinder verloren haben, wenn ein Elternteil als Sieger oder Verlierer aus dem Gerichtssaal geht. Aus diesem Grunde wird beim sog. Cochemer Modell auf eine außergerichtliche Vereinbarung zur Wahrnehmung der Elternverantwortung hingearbeitet. Es wird Wert darauf gelegt, eine eigenverantwortliche Einigung der Eltern in jedem Stand des Verfahrens zu fördern. Die Eltern sollen mit fachlicher Unterstützung eine tragfähige Lösung im Interesse und zum Wohl ihrer Kinder erarbeiten. Hintergrund ist der Gedanke, dass eine Lösung an der beide Eltern selbst maßgeblich beteiligt waren, eher umgesetzt wird, als eine vom Gericht vorgegebene Entscheidung.

Die Anwälte werden angehalten nur prozesseinleitende Schriftsätze anzufertigen und auf Schriftsätze weitestgehend zu verzichten, um nicht zusätzliches Öl ins Feuer zu gießen.

Ergibt sich keine Einigung zwischen den Eltern, haben diese in der familiengerichtlichen  Anhörung nochmals die Möglichkeit ihre Positionen darzustellen und ggfs. eine Vereinbarung zu treffen. Es wird erneut in Zusammenhang der anwesenden Professionen mit den Eltern eine Lösung gesucht.  Findet sich keine Lösung, verweist das Gericht die Eltern zurück an die Beratung. Die Eltern werden nochmals in mehreren Terminen bei der Erarbeitung einer Vereinbarung begleitet und unterstützt. Soweit erforderlich ergeht eine vorläufige Regelung durch das Gericht. Sobald eine Vereinbarung der Eltern vorliegt, wird diese im Gerichtstermin protokolliert und das Verfahren kann abgeschlossen werden. Durch die Vernetzung der Professionen wird die Entwicklung des Verfahrens zum Wohl des Kindes eng begleitet, um Gefährdungen des Kindeswohls zu begegnen.

In Schleswig-Holstein gehört das sog. Cochemer Modell zur ständigen Praxis, in Hamburg wird zunehmend nach demselben Prinzip vorgegangen. Im Zusammenhang mit dem Umgangs- und Sorgerecht soll eine  "Hamburger Praxis" entwickelt werden, die an einer Verbesserung der Kooperation zwischen den beteiligten Professionen, nämlich Richtern, Sozialpädagogen, Psychologen aus Jugendämtern und Beratungsstellen, Rechtsanwälten, Verfahrensbeiständen, Mediatorin und Sachverständigen arbeitet und Standards entwickeln möchte, die eine breite Akzeptanz finden.

Im September 2010 fand daher eine Veranstaltung mit dem Titel "Entwicklung einer Hamburger Praxis" mit einzelnen Workshops  für alle beteiligten Berufsgruppen statt. Ziel war es, für die einzelnen Verfahrensabschnitte die wichtigsten Informationen, Aufgaben, Abläufe, Kooperationen festzuhalten. In jedem Workshop sollte das "Hinwirken auf Einvernehmen" und die Frage der "Beteiligung des Kindes" Berücksichtigung finden.

Abschließend ist festzuhalten, dass das Bewusstsein der beteiligten Professionen für die Notwendigkeit einer geänderten Praxis in Kindschaftssachen vorhanden ist und die "Hamburger Praxis" auf breiter Front, sowohl von den Gerichten als auch der Justizbehörde, der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, dem Hamburgischen Anwaltsverein und der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, um nur einige zu nennen, unterstützt wird.

 

Von Astrid Weinreich, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin, Hamburg, Tel. 040-866 031 0, Infos unter: www.astrid -weinreich.de