Regisseurssohn (Winnetou, Edgar Wallace) gewinnt Urheberrechtsklage vor OLG Köln (Urt.v. 09.01.2009, Az. 6 U 86/08)

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
08.07.2009699 Mal gelesen

Der Sohn des 1986 verstorbenen Regisseurs Harald Reinl hatte gegen einen DVD-Vertreiber auf Schadensersatzpflicht, Auskunft und Rechnungslegung geklagt, da dieser 13 unter der Regie seines Vaters in den 1960 er Jahren entstandenen Filme (u.a. Winnetou, Edgar Wallace-Fime) verwertet hatte. Die Richter befanden, eine Urheberrechtsverletzung seitens des DVD-Vertreibers läge vor, da keine Rechteübertragung des Regisseurs über die damals noch unbekannte Nutzungsart der Video- bzw. DVD-Auswertung vorläge. Der Sohn verfüge vielmehr über die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Werken, dies gelte auch für die in den 1960er noch unbekannten Nutzungsarten wie DVDs.

Das OLG Köln bestätigte damit das Urteil des LG Köln.

Die Kölner Richter ließen eine Revision beim Bundesgerichtshof zu, da die Frage nach den uneingeschränkten Verwertungsrechten für noch unbekannte Nutzungsarten von grundsätzlicher Bedeutung seien..

Datum: 13.01.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
mehr über: Nutzungsrechte, Schadensersatzpflicht, Auskunftsanspruch

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