Razzia boerse.bz – drohen Usern Abmahnungen? Panikmache oder Wirklichkeit?

Razzia boerse.bz – drohen Usern Abmahnungen? Panikmache oder Wirklichkeit?
05.11.20141328 Mal gelesen
Müssen boerse.bz Nutzer nach der Razzia gegen boerse.bz Hintermänner und Power-Uploader Abmahnungen und / oder Strafanzeigen befürchten?

Boerse.bz hat bis zu 2,7 Millionen User. Drohen diesen Usern nun wirklich rechtliche Probleme, wie in den letzten beiden Tagen von verschiedenen Seiten häufiger angedeutet?

Die Antwort von Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M. (Medien- und Urheberrecht):

"Theoretisch ja, praktisch nein. Wahrscheinlich kommt es zu keiner einzigen Abmahnung gegen Nutzer von boerse.bz, die ausschließlich Downloads von urheberrechtlich geschützten Dateien über den Weg boerse.bz bei One-Click-Hostern getätigt haben. Der Download von solchen Filmen, TV-Serien, E-Books, etc. über One-Click-Hostern stellt zwar im Gegensatz zum Streaming-Konsum (kinox.to) eine eindeutige Urheberrechtsverletzung dar, welche insbesondere bei aktuellen Kinofilmen auch nicht durch die Privatkopie geschützt ist, aber aus rein praktischen Gründen wird es kaum zu einer Rechtsverfolgung kommen."

 Darum ist die Wahrscheinlichkeit einer Abmahnung gering

Also in der Theoerie ja - der Download einer urheberrechtlich geschützten Datei über einen One-Click-Hoster stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, die auch nicht von der Privatkopie abgedeckt ist - praktisch sind solche Abmahnungen aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen:

  1. Das Unterhalten eines Accounts bei boerse.bz stellt keine Urheberrechtsverletzung dar.
  2. Auch das Surfen auf der Seite boerse.bz und das Anklicken von Links ist nicht illegal.
  3. Es müssen die Server der One-Click-Hoster, auf denen sich die bereitgestellten Filme, TV-Serien, etc. befinden, sichergestellt und zeitnah (7 Tage) ausgewertet werden. Bisher sind keine Sicherstellungen solcher Server bekannt. Ohne die Server, kommen die Ermittlungsbehörden auch nicht an die IP-Adressen der Nutzer ran. Falls die Ermittlungsbehörden Log-Daten von boerse.bz in die Hände fallen, wird dies nicht ausreichen, um einen Download durch einen User nachzuweisen. Es bedarf der Logs der One-Click-Hoster.
  4. Waldorf Frommer teilte in seiner Pressemeldung mit, dass sie nur gegen die Uploader vorgehen wollen.
  5. Die Schadensersatzforderungen, welche geltend gemacht werden können, sind im Vergleich zu Filesharing-Abmahnungen sehr gering. Fraglich ist, ob sich für die Rechteinhaber eine Verfolgung der Nutzer lohnt.

Fazit:

Trotzdem können wir Ihnen aus rechtlicher Sicht nur davon abraten, Downloads von urheberrechtlich geschützten Dateien über One-Click-Hostern vorzunehmen, insbesondere wenn Sie der Frage aus dem Weg gehen wollen, ob Sie vielleicht doch eine Abmahnung oder Strafanzeige bekommen könnten.


Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.

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Tobias Röttger ist Partner der Mainzer Medienkanzlei GGR Rechtsanwälte, die sich  ausschließlich auf die Rechtsgebiete Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht und Wettbewerbsrecht spezialisiert hat.

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