Pixel.law mahnt wegen Urheberrechtsverletzung ab

Pixel.law mahnt wegen Urheberrechtsverletzung ab
13.07.2016280 Mal gelesen
Die Berliner Kanzlei Pixel.law mahnt wegen Urheberrechtsverletzung durch unerlaubte Fotonutzung ab.

Worum geht es in der Abmahnung von Pixel.law?

In der Abmahnung geht es um eine Fotografie des Fotografen Uwe Steinbrich, welches auf der Bilddatenbank Pixelio veröffentlicht wurde.

Der Fotograf rügte eine Urheberrechtsverletzung durch Verwendung des Bildes auf diversen Internetseiten. Der Abgemahnte wird in der Abmahnung darauf hingewiesen,  wo er das Foto widerrechtlich eingestellt hat und welche Ansprüche der Fotograf gegen ihn hat. Dem Abgemahnten wird zur Last gelegt, dass er die Fotografie ohne Zustimmung des Urhebers öffentlich zugänglich gemacht hat und  Uwe Steinbrich nicht als Urheber angegeben hat.

Was fordert Pixel.law von den Abgemahnten?

Pixel.law fordert  von den Abgemahnten Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz. Der Adressat des Schreibens wird zur Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung, sowie Zahlung eines lizenzanalogen Schadensersatzes in Höhe von 930 Euro aufgefordert. Daneben soll er die Dokumentationskosten von 47,60 Euro übernehmen und letztlich auch die Rechtsanwaltskosten in Höhe von  729,23 Euro tragen. Insgesamt  verlangt die Berliner Kanzlei eine Summe von 1.706,83 Euro von den Abgemahnten.

Was können sie bei Erhalt einer Abmahnung tun?

Sie sind selbst betroffen und haben ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Pixel.law erhalten, dann ist es ratsam  folgende Punkte zu beachten:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann beim weiteren Vorgehen behilflich sein.

Wenn sie ebenfalls rechtlichen Beistand benötigen, können sie sich gerne an uns von Werdermann und von Rüden wenden. Wir helfen ihnen gerne und beraten deutschlandweit. Unsere Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Nutzen sie auch unsere kostenlose Erstberatung. Teilen Sie uns Ihr Anliegen unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mit oder kontaktieren sie und telefonisch unter  030 - 965 356 2929.