Patientenverfügung - Gesetz am 1. September 2009 in Kraft getreten.

Fachartikel aus dem Bereich Familie, Scheidung, Erben und Vererben - 26.09.2009 - 1.545 mal gelesen.
Die nach jahrelanger Debatte fraktionsübergreifend ausgearbeitete Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite einer Patientenverfügung ist in Kraft getreten.

Hier ein Überblick zur Patientenverfügung auf der Grundlage des Gesetzes: 

  • Der Verfügende muss volljährig sein.
  • Die Patientenverfügung muss schriftlich getroffen werden.
  • Die Patientenverfügung muss eigenhändig unterschrieben werden.
  • Die Bindungswirkung betrifft Ärzte, Pflegepersonal, Bevollmächtigte und Betreuer.
  • Die getroffenen Regelungen müssen der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen und den Willen des Betroffenen zur Geltung bringen.

Weitere Informationen zum Bereich Patientenverfügung erhalten Sie hier: Patientenverfügung, Rechtsanwalt Hamburg.

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