Öffentliche Ausschreibung – nationales Verfahren

Internet, IT und Telekommunikation
19.06.2012458 Mal gelesen
Die Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begleitet bundesweit öffentliche Auftraggeber und Auftragnehmer bei IT-Vergaben und zu den EVB-IT.

Wenn öffentliche Auftraggeber Leistungen vergeben wollen, soll dies gemäß § 3 VOL/A im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung geschehen. Mit einer öffentlichen Ausschreibung wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich aufgefordert, Angebote abzugeben. Nur in Ausnahmefällen kann auf eine beschränkte Ausschreibung oder auf eine freihändige Vergabe zurückgegriffen werden. Eine öffentliche Ausschreibung ist bei der Vergabe von IT- Leistungen bis zu einem Wert von 200.000 Euro zulässig.

Wenn die auszuschreibenden Leistungen den Betrag i.H.v.200.000 Euro überschreiten, ist eine EU-weite Ausschreibung notwendig.

Bei einer öffentlichen Ausschreibung werden nach der Bekanntmachung in den jeweiligen Veröffentlichungsorganen der Interessenten die Vergabeunterlagen zugesandt. Eine Veröffentlichung kann in Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern oder auch Internetparteien erfolgen die Bieter werden dann aufgefordert, Ihr Angebot innerhalb der vorgesehenen Frist beim Auftraggeber einzureichen.

 

Die Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Sie gern zu Rechtsfragen des IT-Rechts, Vergabrechts und Internetrechts. Rechtsanwalt Feil ist Datenschutzbeauftragter TÜV.

Die Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat Standorte ind Hannover und Magdeburg.